Die Ehe wurde 2010 im Iran in einer traditionellen, religiösen Zeremonie geschlossen. Ein 14-jähriges Mädchen heiratete dort ihren 18-Jährigen «Ehemann». Doch die Schweiz anerkannte diese Heirat nie. Die beiden verfügten auch über kein Dokument, das ihre Ehe belegt hätte.
Das Paar, heute 19 und 23 Jahre alt, ist via Italien in die Schweiz eingereist, wo es im September 2011 ein Asylgesuch stellte. Im Rahmen der Asylbefragung machte es geltend, dass es verheiratet sei. Doch die Schweiz anerkannte diese Ehe nie. So traten die Behörden auf das Asylgesuch des Mannes aufgrund des Dublin-Abkommens nicht ein.
Im September 2012 wurde der Mann nach Italien ausgewiesen, wo er zuvor bereits ein erstes Asylgesuch gestellt hatte. Er reiste jedoch bereits drei Tage später wieder zu seiner «Frau» in die Schweiz ein, um als Paar in Genf zu wohnen.
Nicht gegen das Recht auf Familienleben verstossen
In Strassburg wollten die beiden ihr «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens» geltend machen und berief sich damit auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (EMRK). Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem heute publizierten Urteil nun aber entschieden, dass die Schweiz nicht verpflichtet sei, eine traditionell oder anderswie geschlossene Ehe anzuerkennen, die mit einem 14-jährigen Kind geschlossen worden sei.
Aus diesem Grund hat die Schweiz auch nicht gegen das Recht auf «Achtung des Familienlebens» verstossen, als sie den Mann nach Italien zurückwies.
Zwar statuiert die EMRK in Artikel 12 ein «Recht auf die Ehe». Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Entscheid schreibt, bezieht sich dieser Abschnitt jedoch auf Eheschliessungen nach dem jeweiligen nationalen Recht. Denn selbst nach afghanischem Recht sind Ehen für Mädchen unter 15 Jahren verboten. Hinzu kommt, dass das Schweizer Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren verbietet. (SDA/ct)
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