Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Sonderregel
Schweizer dürfen Sturmgewehr zu Hause behalten

Die Schweiz ist ein Sonderfall, hat Strassburg entschieden: Dass Schweizer Armeeangehörige ihre Waffe zu Hause aufbewahren, sei rechtens. Dies trage «sowohl der Kultur als auch der Tradition dieses Landes Rechnung».
Publiziert: 08.12.2019 um 16:27 Uhr
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Ein junger Mann trägt im Freien sein Sturmgewehr auf der Schulter. Ein ungewöhnliches Bild überall sonst auf der Welt, nicht aber in der Schweiz.
Foto: Keystone

Die Schweiz bleibt ein europäischer Sonderfall bezüglich Armeewaffen zu Hause: Die Sonderregel in der neuen EU-Waffenrichtlinie, wonach das Sturmgewehr an Armeeangehörige abgegeben werden darf, ist rechtens und bleibt bestehen.

Das haben die EU-Richter in Strassburg geurteilt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Demnach trage diese Regelung «sowohl der Kultur als auch der Tradition dieses Landes Rechnung», heisst es in der Pressemitteilung zum Urteil.

Der Gerichtshof der Europäischen Union weist damit die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie ab, mit der die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen verschärft wurde.

Schweiz nicht vergleichbar mit EU-Ländern

Die Richter halten fest, dass die Schweiz auch über die Fähigkeit verfüge, «die betreffenden Personen und Waffen nachzuverfolgen und zu überwachen». Damit sei auch die öffentliche Sicherheit gewährleistet. Und die Ausnahmebestimmung verstosse nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU, weil kein anderes europäisches Land in einer vergleichbaren Lage sei.

Damit ist auch das in SVP-Kreisen beliebte Argument der fremden Richter vom Tisch, die EU-Recht in jedem Fall über Schweizer Souveränität setzen würden.

Auch Ausnahmen zu Arbeitsrecht oder Migration möglich?

Dennoch stellt sich jetzt die Frage, ob der Europäische Gerichtshof der Schweiz aufgrund ihrer Besonderheiten etwa auch beim Lohnschutz Ausnahmen zugestehen könnte. Gerade Gewerkschaften und Linke fürchten eine Aushöhlung des Schweizer Lohnschutzes durch EU-Richter.

SP-Präsident Christian Levrat (49) winkt laut der Zeitung ab. Ein Urteil zum Waffenrecht lasse nicht auf Fragen zum Arbeitsrecht oder auch zu Migration schliessen. Der Fall zeige in erster Linie, wie genau die EU jede Ausnahme prüfe, die einem anderen Land gewährt werde. (kes)

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