Es knallt mit Auflagen
Wo ist am 1. August Feuerwerk verboten?

Es wird einen eher ruhigen Nationalfeiertag geben. In einigen Kantonen dürfen wegen der Trockenheit am 1. August keine Feuerwerke abgebrannt werden. In anderen gelten Auflagen.
Publiziert: 27.07.2015 um 17:45 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:46 Uhr

Die vergangene Hitzewelle hat ihre Spuren hinterlassen. Die Böden sind trocken, die Waldbrandgefahr ist laut dem Bundesamt für Umwelt in der ganzen Schweiz «erheblich» bis «sehr gross».

Das hat auch Auswirkungen auf die Feierlichkeiten am 1. August. Der Kantone Bern, Graubünden und Freiburg hatten in den vergangenen Tagen das Zünden von Raketen und Vulkanen am kommenden Samstag untersagt.

Heute nun haben auch die Kantone Baselland, Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau, Obwalden, Zug, Solothurn und Aargau entschieden. Und Bern hat sein Verbot teilweise wieder gelockert.

Bern: Der Kanton hat das wegen der anhaltenden Trockenheit verhängte Feuer- und Feuerwerksverbot teilweise aufgehoben. Bestehen bleibt es in den Verwaltungskreisen Thun, Biel, Seeland und Berner Jura. In diesen Regionen hat es in den letzten Tagen noch nicht genug geregnet, um die Flur- und Waldbrandgefahr zu entschärfen.

Generell darf in diesen Gebieten nach wie vor kein Feuer im Freien entfacht werden. Einzige Ausnahme ist das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill im Siedlungsgebiet. Verboten bleibt auch das Steigenlassen von Feuerwerk. Einzig organisierte, öffentliche Feuerwerke auf Seen sind erlaubt. Dazu braucht es aber eine Bewilligung. Wenn sich die Situation nicht grundlegend verändert, gelten diese Regeln auch für den 31. Juli und 1. August.

Baselstadt und Baselland: Hier ist das Abbrennen von Feuerwehr unter Auflagen erlaubt. Feuerwerk dürfe mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und den Waldrändern gezündet werden. Dort bleibt das Feuerverbot indes bestehen. An den Bundesfeiern seien zudem auch Höhenfeuer erlaubt, allerdings ebenfalls mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald.

In einer gemeinsamen Mitteilung wiesen zudem das Grenzwachtkorps darauf hin, dass die Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland nur bis zu 2,5 Kilo erlaubt ist. Verboten ist die Einfuhr von am Boden knallenden Feuerwerkskörpern, «Lady-Crackers» von mehr als 22 Millimeter Länge oder «Knallteufeln» von über 2,5 Milligramm Gewicht.

Thurgau und St. Gallen: Die Kantone haben entschieden, kein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Dies wegen der Niederschläge der letzten Tage. Die Waldbrandgefahr sei aber nach wie vor erheblich, teilten die Staatskanzleien heute mit. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern mahnen die Behörden darum zur Vorsicht.

Zentralschweiz (LU, UR, SZ, ZG, NW und OW): Im Prinzip gelten hier dieselbe Regelungen: Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleibt weiterhin bestehen. Für das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ein Sicherheitsabstand zu Wäldern von mindestens 200 Metern unbedingt einzuhalten. Erlaubt ist einzig das Grillieren in Gärten, auf Terrassen oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlengrill sowie in festen Cheminées.

Aargau: Hier gilt weiterhin ein Feuerverbot in und rund um die Wälder. Der Waldboden sei ausgetrocknet und die Brandgefahr gross. Offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand sind ab Dienstag verboten. Davon ausgenommen sind die von einer Gemeinde verantworteten 1.-August-Feuer und -Feuerwerksplätze. Notwendig sind jedoch Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa eine einsatzbereite Feuerwehr.

Solothurn: Gleich wie im Aargau ist auch im Kanton Solothurn das Feuern in Waldesnähe verboten. Es gilt ein Mindestabstand von 200 Metern. Überall verboten ist laut der Solothurner Kantonspolizei das Entfachen von traditionellen Höhen- und 1.- August-Feuern sowie das Anzünden von Himmelslaternen.

Migros und Coop nehmen Feuerwerk zurück

Der Handel hat auf die Verbote bereits reagiert. So verkaufen etwa Migros und Coop in Bern nur in jenen Regionen Feuerwerk, wo es kein Verbot gibt. Der Verkauft startet diese Woche, in Zürich beispielsweise am Mittwoch.

Sprecherin Monika Weibel zu Blick.ch: «Sollten danach Verbote erlassen werden, haben die Kunden die Möglichkeit, Feuerwerk bis zum 31. Juli zurückzugeben. Der Verkaufspreis wird dann zurückerstattet.» Das Gleiche gilt bei Coop.

Brätel-Spass fällt ins Wasser

Doch nicht nur Feuerwerke sind verboten. Die meisten Kantone verbieten generell offene Feuer im Freien – oder zumindest im Wald oder in Waldesnähe. So wird auch nichts aus dem Brätel-Spass draussen.

Gut möglich, dass dieser so oder so ins Wasser fällt. Meteonews erwartet nämlich, dass just zum Nationalfeiertag eine Störung über die Schweiz zieht, die wechselhaftes Wetter – und vermutlich auch den einen oder anderen Regenschauer – bringt.

Die Temperaturen werden im Flachland zudem 22 Grad kaum übersteigen.

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