Es gab bereits Vorwürfe gegen den Peiniger (35) – nur glaubte sie niemand
War Paul (12) nicht sein erstes Opfer?

Was wird beim Prozess gegen Werner C. (35) in Deutschland alles rauskommen? BLICK weiss: Der Peiniger von Paul (12) aus Gunzgen SO war den Behörden seit vielen Jahren bekannt. Wegen seiner Sexualstörung – und einem sexuellen Übergriff.
Publiziert: 28.11.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:43 Uhr
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Der deutsche Hilfskoch Werner C. (35) steht ab nächsten Freitag vor dem Landgericht in Düsseldorf (D). Er soll Paul (12) aus Gunzgen SO schwer misshandelt haben.
Foto: zVg
Ralph Donghi

Am Freitag steht Werner C.* (35) vor dem Landgericht in Düsseldorf (D). Der Hilfskoch soll den zwölfjährigen Paul S.* aus Gunzgen SO am 18. Juni nach Deutschland gelockt haben. Danach soll er ihn acht Tage in seiner Dachgeschosswohnung eingesperrt und 15 Mal schwer missbraucht haben (BLICK berichtete).

Ausserdem fanden die Ermittler beim Angeklagten 2501 kinderpornografische Fotos und 642 Videos. Werner C. ist kein unbeschriebenes Blatt. BLICK-Recherchen zeigen: Der Hilfskoch soll sich schon einmal an einer minderjährigen Person vergangen haben. Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück bestätigt die Vorwürfe. Zur Anklage kam es aber nicht. «Dem Opfer wurde damals nicht geglaubt», sagt Herrenbrück. Werner C. konnte in den darauf folgenden Jahren unbehelligt im Internet auf Kinderjagd gehen. 

Als Siebenjähriger in ein Kinderheim

Warum haben damals bei den Behörden nicht die Alarmglocken geläutet? Hinweise gab es genug: Die Kindheit von Werner C. war geprägt von Therapien – und sexuellem Missbrauch. Schon als kleiner Bub hatte er einen Vormund, weil er daheim zu verwahrlosen drohte. Zudem soll er schon zu Hause verhaltensauffällig gewesen sein. Als Siebenjähriger kam er in ein Heim. Als Zehnjähriger wurde er von einem Nachbarn sexuell missbraucht. Mit 14 musste er schliesslich in ein Therapiezentrum – schon da wurde bei dem Teenager eine Sexualstörung diagnostiziert.

Bisher nur im Fall Paul Beweise

Die letzten rund 20 Jahre lebte Werner C. alleine. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft nur im Fall Paul genügend Beweise für eine Anklage. «Es hat sich sonst nichts verdichtet», sagt Oberstaatsanwalt Herrenbrück. Das digitale Material werde weiter durchforstet, aber: «Bisher haben wir keine weiteren Personen gefunden, die in seiner Wohnung missbraucht worden sind.»

Die Kindsentführung hatte Werner C. anscheinend von langer Hand geplant. Seinen Flug in die Schweiz soll er bereits im Mai gebucht haben – bevor er wusste, welchen Buben er mitnehmen würde. Denn: Über das Online-Spiel Minecraft hatte Werner C. offenbar mit mehreren Kindern aus der Schweiz gechattet.

Nach der ersten Begegnung soll er Paul gezwungen haben, mit ihm in den Zug nach Düsseldorf zu steigen. Daheim soll er ihn eingeschlossen, ihm die Haare abrasiert und den Ohrring abgenommen haben – damit der Bub aufgrund der Vermisstenanzeige nicht erkannt wird. Werner C. ist geständig. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft und anschliessende Sicherheitsverwahrung.

* Namen der Redaktion bekannt

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