Ermittlungen dauern an
Hells-Angels-Rocker bleibt nach Schiesserei in Haft

Im Mai 2022 fielen Schüsse in einer Genfer Bar. Es kam zur Auseinandersetzung zwischen den beiden Rockergruppen Hells Angels und Bandidos. Der Täter soll nun in Haft bleiben.
Publiziert: 24.02.2023 um 12:15 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2023 um 13:12 Uhr
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Im Mai fielen in einer Bar Schüsse, abgefeuert von einem Hells-Angels-Mitglied.
Foto: Keystone

Ein Rocker der Hells Angels wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Gesuch abgewiesen. Das Mitglied der Rockerbande wird beschuldigt, im Mai 2022 in einer Genfer Bar zwei Schüsse auf ein Mitglied der Gegnergruppe abgegeben zu haben.

Die Genfer Staatsanwaltschaft führt deshalb eine Strafuntersuchung wegen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens und Verstosses gegen das Waffengesetz. In der Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Rockerbande Bandidos fielen in der Nacht vom 22. Mai 2022 insgesamt vier Schüsse, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Der Beschuldigte wurde am 30. Mai festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Die Haft wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis am 28. Februar 2023. Der Rocker beantragte seine Freilassung mit Ersatzmassnahmen wie der Hinterlegung seiner Ausweispapiere, einem Hausarrest oder einem Kontaktverbot zu seinen «Brüdern». Das Hells Angels-Mitglied bestreitet nicht, die Schüsse abgegeben zu haben. Der Mann plädiert jedoch auf Notwehr.

Ging bewaffnet in die Bar

Laut Bundesgericht ist der genaue Tathergang bis heute nicht eindeutig geklärt, die Ermittlungen dauern noch an. Der Beschwerdeführer behauptet, er sei damals in die Genfer Bar gegangen, um die Bandidos zu bitten, ihre Farben in Genf nicht zu tragen.

Die Tatsache, dass er eine geladene Waffe mit sich führte und mindestens neun weitere Mitglieder der Hells Angels gekommen sein sollen, deutet nach Ansicht der Polizei darauf hin, dass es sich möglicherweise um eine Strafexpedition handelte.

Die Bundesrichter führen weiter aus, dass der Mann bereits 1995 wegen Mordes verurteilt worden sei. Nach dem Abend des 22. Mai drohe ihm erneut eine schwere Strafe. Unter diesen Umständen bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen könnten diese nicht ausschliessen.

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