Er soll Frauen aus Südamerika in der Schweiz zu Sexarbeit gezwungen haben
Spanier (32) wegen Menschenhandel angeklagt

Weil er Frauen zur Prostitution gezwungen hat, klagt die Zürcher Staatsanwaltschaft einen Spanier (32) an. Er soll Frauen aus Südamerika in die Schweiz gebracht haben.
Publiziert: 27.09.2023 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2023 um 13:43 Uhr
Ein Mann soll zwei Dutzend Frauen zu Sexarbeit gezwungen haben (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat beim Bezirksgericht Pfäffikon Anklage gegen einen mutmasslichen Menschenhändler erhoben und festgenommen. Dem Beschuldigten wird die Organisation und der Betrieb eines schweizweit agierenden Prostitutionsnetzwerks vorgeworfen. Zuvor gab es umfangreichen Ermittlungen sowie Hausdurchsuchungn in den Kantonen Zürich und Aargau.

Der Beschuldigte, ein aus Südamerika stammende 32-jährige Spanier, steht im Verdacht, rund zwei Dutzend Frauen gezielt aus Südamerika angeworben zu haben. In den Kantonen Zürich und Aargau organisierte er Unterkünfte und liess sie mehrheitlich ohne entsprechende Bewilligung als Prostituierte in seinem Escort-Betrieb arbeiten.

Er bestimmte die Bedingungen der Sexarbeit

Dabei soll der Beschuldigte die Frauen teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angeworben und teilweise in der Sexarbeit ausgebeutet haben, indem er einzelnen von ihnen einen Grossteil der Einkünfte wegnahm und die Bedingungen der Sexarbeit bestimmte.

Um die Frauen zu den Freiern bringen zu können, soll der Beschuldigte zudem südamerikanische Männer angeworben haben, die er mehrheitlich ohne die entsprechende Bewilligung als Chauffeure einsetzte. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Verbrechen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz angeklagt. Er befindet sich derzeit in Haft.

Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss. Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen. (jwg)

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