Er parkte auf dem Trottoir
Millionär zieht wegen 40 Franken vor Gericht

Ein Anwalt weigerte sich, eine Busse in Höhe von 40 Franken zu zahlen, und zog vor Gericht. Dieses hält in seinem Urteil an der Busse fest, und doch muss der Multimillionär den Strafzettel nicht bezahlen.
Publiziert: 23.10.2016 um 00:30 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2024 um 16:53 Uhr
Die Luzerner Polizei stellte einem Anwalt einen Strafzettel in der Höhe von 40 Franken aus. Diesen allerdings wollte der Multimillionär nicht akzeptieren. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Ein Anwalt erhielt einen Strafzettel in der Höhe von 40 Franken, weil er sein Auto auf dem Trottoir abgestellt hatte. Bezahlen kam für den Multimillionär nicht in Frage - er beharrte darauf, dass er dazu berechtigt sei, den Gehsteg als Privatparkplatz zu nutzen. Laut der «Zentralschweiz am Sonntag» argumentierte der Mann, dass der Boden gemäss Grundbuch zwar teils der Gemeinde gehöre. Als Miteigentümer des angrenzenden Hauses machte er aber einen inoffiziellen Deal geltend.

Beim Bau der Immobilie sei man übereingekommen, dass es Sinn mache, das öffentliche Trottoir direkt an das Haus zu bauen – und die privaten Parkplätze davor. Man habe die Flächen abgetauscht. Er habe daher ein Nutzungsrecht und dürfe sein Auto dort abstellen.

Der Beschuldigte war laut der Zeitung überzeugt im Recht zu sein, weil er vor ein paar Jahren schon mal eine Busse bekommen hatte. Der betreffende Polizist habe sich dann aber schriftlich entschuldigt und einen Irrtum eingeräumt, nachdem der Anwalt ihm erklärt habe, dass ein Teil des Trottoirs ihm gehöre.

Wegen eines Verbotsirrtums wurde er freigesprochen

Das Bezirksgericht hält in seinem Urteil von dieser Woche allerdings fest, dass es in diesem Fall nicht um die Besitzverhältnisse gehe. Fahrzeuge müssen vollständig auf einer Fläche stehen, auf der das Parkieren erlaubt ist. Sonst sei es widerrechtlich.

Und doch muss der Multimillionär die Busse laut der «Zentralschweiz am Sonntag» nicht zahlen. Weil ein Polizist schon mal eine Busse zurückgenommen hat, durfte der Beschuldigte davon ausgehen, dass er in der entsprechenden Art und Weise parkieren durfte, findet das Gericht. Wegen eines Verbotsirrtums sprach es den Millionär frei. «Seinen» Parkplatz darf der Millionär allerdings künftig nicht mehr benutzen. Und auch die Anwaltskosten muss er selber zahlen. (gru)

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