Er hat mindestens 22 Menschen auf dem Gewissen
Ist der Todespfleger bald auf freiem Fuss?

Er brachte 22 Menschen um und bekam dafür Lebenslänglich. Nach 15 Jahren Zuchthaus soll nun eine bedingte Entlassung für den kriminellen Krankenpfleger geprüft werden.
Publiziert: 18.02.2016 um 17:45 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2018 um 12:09 Uhr
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Der Luzerner Todespfleger vor Gericht, gezeichnet während des Prozesses in Emmenbrücke im Januar 2005.
Foto: Linda Graedel

«Erschreckend routinemässig» und ohne Skrupel habe er die «systematische Beseitigung schwer pflegebedürftiger Menschen» verfolgt. So beurteilte das Luzerner Kriminalgericht die Taten des Todespflegers aus der Innerschweiz 2005 und verhängte eine lebenslängliche Zuchthausstrafe.

Da der Täter 2001 festgenommen wurde, hat er bereits 15 Jahre abgesessen - der Mann könnte noch dieses Jahr freikommen. «Die Vollzugs- und Bewährungsdienste prüfen von Amtes wegen, ob eine bedingte Entlassung auf den frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach Verbüssung von 15 Jahren, möglich ist», sagt Stefan Weiss zur «Neuen Luzerner Zeitung». Seit geraumer Zeit sei der heute 46-jährige Täter im offenen Vollzug und darf innerhalb der Strafanstalt einer geregelten Arbeit nachgehen. 

Wann der Mann genau freikommen könnte, ist unklar. Die Voraussetzungen sind günstig, schliesslich hatte der Mann ein Geständnis abgelegt damit zur Aufklärung anderer Fälle beigetragen.

Der Todespfleger hatte zwischen 1995 und 2001 in den drei Pflege- und Altersheimen Sarnen, Küssnacht und Luzern mindestens 22 Betagte getötet. In sieben Fällen wurde er wegen Mord verurteilt. Er verabreichte den Opfern im Alter von 66 bis 94 jeweils eine Überdosis Beruhigungsmitteln oder erstickte sie mit einem Plastiksack. Seine grausamen Taten machten ihn zum grössten Serienverbrecher der Schweizer Geschichte. (kra)

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