Noch im Jahr 2017 als bester Autofahrer der Schweiz ausgezeichnet, musste sich P. W.* (38) am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH verantworten. Der Grund: ein Selbstunfall. Eine Linkskurve auf der Überlandstrasse Richtung Boppelsen ZH wurde ihm zum Verhängnis.
Mit dem als bester Fahrer gewonnenen Golf GTI flog er bei 118 km/h aus der Kurve, kam von der Strasse ab und landete in der Wiese. Während W. mit dem Schrecken davonkam, verletzte sich einer seiner Mitfahrer (40). Er musste ins Spital gebracht werden. Der Golf erlitt Totalschaden, war reif für den Schrottplatz. Dafür wird der Unfallfahrer zu einer bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Hätte es besser wissen müssen
Einst wurde P. W. für seine Fahrkünste gelobt. Davon war beim Prozess nichts mehr zu hören. «Der Beschuldigte nahm bewusst in Kauf, dass sich andere Verkehrsteilnehmer sowie auch seine Mitfahrer schwer verletzen oder sogar sterben könnten«, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor Gericht, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. Gerade als «Autofahrer des Jahres» hätte er es besser wissen müssen.
Das Urteil fiel trotzdem milde aus – gerade weil P. W. ein geübter Autofahrer ist. «Sie sind ein guter Autofahrer und haben auch schon Ihre Grenzen getestet», sagte der Richter.
War sich sicher die Kurve zu kriegen
Vor Gericht erklärte der 38-Jährige, dass er sich den Unfall nicht erklären könnte. «Ich fahre eigentlich nicht so. Ich habe in den vergangenen 20 Jahren keine Geschwindigkeitsbusse erhalten», sagte er beim Prozess. Der Unfall tue ihm leid, belaste ihn heute noch sehr. Wieso er aus der Kurve flog, sei ihm ein Rätsel. «Ich war mir aber sicher, dass die Kurve auch bei diesem Tempo fahrbar ist.» Er habe nach dem Unfall extra andere Rennfahrer gefragt, die seiner Meinung sind. Eigentlich hätte es klappen müssen – hat es aber nicht.
Die Folge: P. W. wurde verurteilt, das Sieger-Auto ist Schrott und der Titel «Autofahrer des Jahres» wurde nie mehr verliehen. (jmh)
* Name der Redaktion bekannt