Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Grünes Licht für den Bau des Twannentunnels

Das Projekt eines Umfahrungstunnels der Bielerseegemeinde Twann kann vorangetrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar einzelne Beschwerdepunkte gutgeheissen, die vom Bund beschlossene Planung jedoch geschützt.
Publiziert: 09.10.2023 um 09:55 Uhr
|
Aktualisiert: 10.10.2023 um 09:08 Uhr
Die Gemeinde Twann soll dereinst durch einen Tunnel durch den Berg vom Verkehr entlastet werden.
Foto: Haenni Niederhauser Therese

Das Strassenbauwerk soll in der Verlängerung des bestehenden Ligerzer Tunnels entstehen. So kann das Weinbaudorf durch einen Berg hindurch umfahren werden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat im August über die Beschwerden gegen das öffentliche Auflageprojekt für das Ostportal und den Halbanschluss Twann entschieden, wie die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion am Montag mitteilte. Diese Entscheide wurden beim Bundesgericht nicht angefochten. Damit ist das Projekt rechtskräftig.

Die Ausschreibung und der Bau fallen ab sofort in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Der Tunnel soll die Gemeinde Twann vom Durchgangsverkehr entlasten. Die Verkehrswege für Radfahrer und Fussgänger werden verbessert. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?