Heute ist es für die Akteure im Strommarkt nicht interessant, das Stromsparen zu fördern, denn sie verdienen mit dem Verkauf von Strom Geld. Umstritten war im Rat, wie die Anreize geändert werden könnten.
Der Bundesrat wollte Stromlieferanten in die Pflicht nehmen. Die Unternehmen sollten Ziele zur stetigen Steigerung der Effizienz erfüllen müssen - mit anderen Worten: jedes Jahr weniger Strom verkaufen als im Vorjahr. Stromlieferanten, welche das Ziel nicht erfüllen, müssten eine Sanktion entrichten. Jene, die das Ziel übertreffen würden, könnten mit so genannten «weissen Zertifikaten» handeln.
Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission hielt nichts davon. Sie beantragte dem Rat, die Bestimmungen aus dem Gesetz zu streichen. Der Nationalrat war damit aber nicht einverstanden. Das Effizienzpotenzial sei gross, es brauche Anreize, befand die Mehrheit.
Der Rat stimmte mit 117 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag einer Kommissionsminderheit für ein Bonus-Malus-System zu. Dafür votierten Grüne, SP, Grünliberale, BDP und CVP sowie einzelne Vertreter von FDP und SVP.
Das Modell setzt bei den Netzbetreibern an, den Endverteilern. Netzbetreiber, die ihren Zielwert unterschreiten, würden einen Bonus erhalten, der aus dem Netzzuschlagsfonds zu bezahlen wäre. Betreiber, die ihren Zielwert verfehlen, müssten einen Malus entrichten.
Für das Bonus-Malus-Modell warb Hans Grunder (BDP/BE). Es müsste im Laufe der Beratungen noch verbessert werden, stellte er fest. Doch der Ansatz gehe in die richtige Richtung und sei in anderen Staaten erprobt. In Dänemark etwa habe die Effizienz damit stark gesteigert werden können.
Die Gegner aus den Reihen der SVP und FDP monierten, ein solches System wäre ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und ein «Bürokratiemonster». Die Befürworter wiesen darauf hin, dass die Energiewirtschaft selbst sich in den vergangenen Wochen und Tagen dafür stark gemacht habe.
Energieministerin Doris Leuthard stellte sich nicht gegen das Modell. Zwar habe es Schwächen, sagte sie. Es wäre nicht weniger bürokratisch als jenes des Bundesrates. Der Bund müsste nämlich 670 Netzbetreibern individuell Vorgaben machen und prüfen, ob diese eingehalten würden. Problematisch sei zudem, dass der Endkunde den Bonus bezahlen müsste.
Dennoch zeigte sich Leuthard bereit, dieses Modell statt jenes des Bundesrates weiterzuverfolgen. Vielleicht könnten im weiteren Verlauf der Beratungen die beiden Modelle kombiniert werden. Die Hauptsache sei, dass überhaupt ein Anreizsystem auf den Weg geschickt werde.
Für die Senkung des Energieverbrauchs sind auch Gebäudesanierungen wichtig. Vorschriften dazu erlassen vor allem die Kantone, doch gibt der Bund den Rahmen vor. Die Kantone müssen Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Gebäuden erlassen und der Nutzung erneuerbarer Energien nach Möglichkeit den Vorrang geben.
Abgelehnt hat der Nationalrat Vorschläge, den Kantonen genauere Vorschriften zu machen. Er will die Kantone auch nicht dazu verpflichten, mit stromintensiven Unternehmen Zielvereinbarungen zur Steigerung der Energieeffizienz abzuschliessen.
Zur Reduktion des Energieverbrauchs kann der Bundesrat ferner wie bisher Effizienz- und Deklarationsvorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte erlassen. Der Nationalrat hat einen Antrag der SVP für eine Kann-Formulierung abgelehnt. Gibt es noch keine Vorschriften, kann das Bundesamt für Energie neu mit Herstellern und Importeuren auf freiwilliger Basis Vereinbarungen abschliessen.