Müssten die beiden Atomkraftwerke bereits nach 45 Jahren Betriebsdauer abgeschaltet werden, wie es die Initiative verlangt, würden die Umsätze des langfristigen Weiterbeitriebs fehlen, teilte Alpiq am Montag mit. Gleichzeitig blieben die Kosten bis zur Abschaltung grösstenteils fix.
Die Investitionen könnten nicht mehr amortisiert werden und die Einzahlungen in den Fonds zur Finanzierung und Entsorgung würden sich wegen der kürzeren Laufzeit noch deutlich erhöhen. Für Alpiq wäre der langfristige Weiterbetrieb der Atomkraftwerke deshalb die wirtschaftlich am wenigsten schädliche Variante.
Doch auch bei einer Ablehnung der AKW könne Alpiq die AKW nicht wettbewerbsfähig weiter betreiben, weil die Produktionskosten über den Marktpreisen liegen. Alpiq fordert deshalb in diesem Fall «stabile Rahmenbedingungen, welche einen wirtschaftlichen Betrieb der Schweizer Atomkraftwerke ermöglichen.»
Alpiq hält 40 Prozent am AKW Gösgen und 32,4 Prozent am AKW Leibstadt. Bei einer Annahme der Initiative müsste Gösgen (Baujahr 1979) 2024 abgeschaltet werden, Leibstadt (Baujahr 1984) bis im Jahr 2029.
Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die beiden AKW ihre «technische Betriebsdauer» aber noch nicht erreicht. Der berechnete Schaden von 2,5 Milliarden Franken müsse deshalb eine Entschädigung zur Folge haben. Wie hoch diese ausfallen könnte, werde «zu gegebener Zeit geprüft», hiess es.
Deutlicher hatte sich am Sonntag der Chef des Energiekonzerns Axpo, Andrew Walo, geäussert. Sein Konzern werde im Fall der Annahme vom Bund einen Schadenersatz von 4,1 Milliarden Franken fordern, sagte er gegenüber der «NZZ am Sonntag». Das liegt deutlich über der Schätzung des Bundesrates für solche Zahlungen.