Energiewende
AKW bleiben auch während der Stilllegungsphase «gefährlich»

Auch wenn ein AKW einmal definitiv abgeschaltet ist, dauert es eine lange Zeit, bis an seiner Stelle wieder Gras wächst. Allein bis ein Kraftwerk keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt, vergehen mindestens 12 Jahre.
Publiziert: 29.10.2016 um 12:46 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:23 Uhr
Da wächst nach der Abschaltung lange kein Gras mehr: Das Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern, aufgenommen im Juni.
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Rückbau eines AKW läuft nach strengen Regeln ab. Erste Erfahrungen in diesem Bereich hat die Schweizer Atomaufsichtsbehörde ENSI bei der Stilllegung von Forschungsreaktoren gesammelt. Ein Stilllegungsprojekt für ein kommerzielles Kernkraftwerk ist jedoch laut ENSI ungleich komplexer.

Anhand des AKW Mühleberg, das auf Ende 2019 abgestellt wird, ist aber heute etwas detaillierter bekannt, wie eine Stilllegung ablaufen soll und wie lange sie dauern könnte. Als erstes muss der Eigentümer der Anlage den Aufsichtsbehörden ein Projekt für die vorgesehene Stilllegung zur Genehmigung vorlegen.

Phase 1 beginnt rund ein Jahr nach der Abschaltung und endet nach etwa vier Jahren mit der Kernbrennstofffreiheit. Dies bedeutet, dass auf dem Areal des AKW keine Brennelemente mehr vorhanden sind. Diese werden ins zentrale Zwischenlager der Zwilag AG in Würenlingen AG überführt, wo sie trocken zwischengelagert werden.

In der Phase 2 kann mit dem Rückbau des Reaktordruckbehälters und weiterer Anlagenteile begonnen werden. Dafür müssen rund zwei Jahre eingerechnet werden.

Der Reaktordruckbehälter und andere grosse, radioaktive Teile werden in kleine Stücke zerlegt, konditioniert und in speziellen Transport- und Lagerbehältern in die Zwischenlagerhallen der Zwilag verbracht. Die Phase 2 dürfte insgesamt etwa 6 Jahre dauern.

Sie endet mit der radiologischen Freimessung der verbliebenen Anlagenteile und der Aufhebung der kontrollierten Zonen. Ein grosser Teil der Anlagenteile wird dekontaminiert und freigemessen. Die Phase 3 beginnt 11 Jahre nach der Abschaltung und dauert rund ein Jahr.

Sie endet mit der Feststellung, dass das Werk keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Ob der Betreiber nach Abschluss der Phase 3 entscheidet, seine verbliebenen Gebäude weiter zu nutzen oder auf konventionelle Art weiter abzubauen, liege in seiner Entscheidungskompetenz, heisst es dazu beim ENSI.

Die Schweizer AKW-Betreiber müssen gemäss gesetzlichem Auftrag schon heute regelmässig die Stilllegungspläne ihrer Werke und die zugehörige Kostenschätzungen vorlegen. Diese werden von Experten einer umfassenden Prüfung unterzogen.

In der Schweiz sollen ausser Betrieb genommene Kernanlagen sofort zurückgebaut werden. Die Alternative dazu wäre der sogenannte «sichere Einschluss» einer Anlage, wie er bei einigen wenigen Anlagen in Deutschland realisiert wurde.

Bei einem sicheren Einschluss wird der Sicherheitsbehälter, der die wesentlichen radioaktiven Komponenten enthält, nach der Stilllegung in einen stabilen Zustand überführt. Die Brennelemente und alle anderen radioaktiven Flüssigkeiten oder Gase werden entfernt.

Danach werden alle ausserhalb befindlichen radioaktiven Komponenten in den Sicherheitsbereich gebracht und das Gebäude mittels Betonhülle für mehrere Jahre versiegelt. Weil ein Teil der Radioaktivität in dieser Zeit abklingt, erleichtert dies später den gesamten Abbau der Anlage.

Ein ähnliches Verfahren kam in Tschernobyl zur Anwendung. Dort handelte es sich aber nicht um einen geordneten Einschluss, sondern um eine vorläufige Sicherheitsmassnahme.

Fehler gefunden? Jetzt melden