Endloses Gerichts-Hickhack
Kanton muss über Millionenforderung an Manor befinden

Das Zürcher Handelsgericht muss entscheiden, ob die Warenhauskette Manor für die bis Februar 2020 benützten Verkaufsflächen an der Bahnhofstrasse Miete von rund 45 Millionen Franken nachzahlen muss. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 27.09.2023 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2023 um 13:41 Uhr
Im Februar 2020 zog das Warenhaus Manor aus dem Belle-Epoque-Haus an der Zürcher Bahnhofstrasse aus. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Elf Jahre dauert er schon, der Konflikt zwischen der Warenhauskette Manor und der Immobilienfirma Oscar Weber AG, die heute zur Swiss Life Gruppe gehört. Es geht um den Mietvertrag für den Standort an der noblen Zürcher Bahnhofstrasse, aus welchem Manor im Februar 2020 auszog.

Die Oscar Weber AG verlangt von Manor rund 45 Millionen Franken Mietzins-Nachzahlung. Es handelt sich dabei um die Differenz zwischen dem von Manor bezahlten Mietzins und dem laut Oscar Weber marktüblichen Entgelt für die Zeit vom Februar 2014 bis 2020.

Ob Manor den stolzen Betrag zu zahlen hat, muss das Zürcher Handelsgericht entscheiden. Dieses erklärte sich ursprünglich nicht für zuständig und trat nicht auf die Forderungsklage ein. Oscar Weber zog den Fall vors Bundesgericht. Dieses hat der Oscar Weber AG nun einen Etappensieg ermöglicht und das Zürcher Handelsgericht für zuständig erklärt. 

Was ist «marktüblich»?

Der Entscheid, was «marktüblich» genau heisst, wird also in Zürich und nicht beim Bundesgericht in Lausanne getroffen. 

Hintergrund des Zwists war das Auslaufen des Mietvertrags im Februar 2014. Für diesen bestand die Option auf eine fünfjährige Verlängerung «zu marktüblichen Konditionen». Wie diese aussehen, interpretierten Mieter und Vermieter komplett anders. Manor hatte bis 2014 etwas mehr als 6 Millionen Franken pro Jahr an Miete bezahlt und sollte danach 19 Millionen bezahlen. Die beiden Unternehmen konnten sich nie auf die Höhe des Mietzinses einigen und Manor blieb bis zum Auszug nur mit einer Mieterstreckung im Haus. (SDA/rae)

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