Als Emil R.* (74) und Edi Stalder (81) miteinander fertig waren, humpelte der Jüngere in sein Haus, der Ältere blieb mit einem Oberschenkelhalsbruch auf der Strasse liegen. 26. November 2014. Ein kalter Morgen in Entlebuch LU. Der pensionierte Fotograf Edi Stalder verlässt wie jeden Tag sein Heim. Er will ins Dorfcafé gehen. Der 81-Jährige kommt nicht weit. In der Gasse zum Nachbarhaus stellt sich ihm Emil R.* (74) in den Weg. «Er schrie mich an, ich hätte Abfall vor dem Haus deponiert», sagt Stalder. Laut dem Senior brüllt Emil R. ihm zu: «Ich habe dich gesehen, du Sauhund!»
Edi Stalder erinnert sich: «Ich sagte dann, dass ich das nicht gewesen sein könne, da ich gerade erst das Haus verlassen hätte. Da schrie er: ‹Ich hau dir eis a d Schnurä, Sauhund!›»
Der Streit eskaliert. Der pensionierte Schreiner Emil R. nimmt seinen Gehstock in die rechte Hand und holt zum Schlag gegen Edi Stalder aus. «Er hielt mich an der Schulter fest und versuchte mich mit dem Gehstock zu treffen. Ich stiess ihn von mir weg », so das Opfer. Der Angreifer plumpst auf seinen Hintern. Und zieht den Älteren mit sich. Stalder fällt so unglücklich, dass sein Oberschenkelhals und der linke Ringfinger brechen. Passanten eilen Edi Stalder zur Hilfe. Er kann nicht mehr aufstehen, die Ambulanz bringt ihn ins Spital. Emil R. geht nach dem Kampf in seine Wohnung im Nachbarhaus. Er hat sich nie entschuldigt und bestreitet bis heute die Version des Kontrahenten.
Die gerichtliche Aufarbeitung des Raufhandels ist in vollem Gang. Edi Stalder reichte Privatklage wegen Körperverletzung ein. Die Staatsanwaltschaft Sursee LU stellte einen Strafbefehl aus. Er sollte 400 Franken Busse bezahlen und bekam zusätzlich eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken aufgebrummt. Doch Emil R. erhob Einspruch – und erhielt Recht.
Das Bezirksgericht Willisau LU sprach ihn letzte Woche von Schuld und Strafe frei. Hauptargument: das Zeugnis seines Hausarztes. Der Gesundheitszustand von Emil R. sei zum Zeitpunkt der Schlägerei so schlecht gewesen, dass er zu einer gröberen Tätlichkeit gar nicht fähig gewesen sei: Thrombose, Wasser in der Lunge, Kurzatmigkeit, Herzinsuffizienz, schwere Diabetes Typ 2.
Edi Stalder kann das nicht fassen. «Ich werde angegriffen und verletzt. Nun soll ich auch noch die Gerichtskosten tragen. Ich hatte schon Kosten von über 12'000 Franken, jetzt kommen über 10'000 Franken Gerichtskosten dazu. Das lasse ich nicht zu.» Edi Stalder hat nun seinerseits Berufung eingelegt. Emil R. wollte sich trotz einer Anfrage von BLICK nicht zum Fall äussern.
* Name der Redaktion bekannt
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