Die Anforderungen müssten für alle gleich sein, sagte SFF-Direktor Ruedi Hadorn (blick.ch berichtete). Die SFF-Mitglieder müssten sich an die strikten Vorgaben halten. Der Verband könne die Ausnahmeregelung nicht akzeptieren.
Der SFF hat deshalb in den vergangenen Tagen ein Schreiben ans kantonale Veterinäramt geschickt. Darin verlangt der Verband, einen Widerruf der Bewilligung oder - falls die erlaubten zehn Schlachtungen bereits erfolgt sind - keine Erneuerung der Bewilligung.
Bei der Weideschlachtung werden die Tiere direkt auf der Weide mit einem gezielten Kopfschuss getötet. In der Schweiz war die Weideschlachtung bisher verboten.
Der Zürcher Biobauer Nils Müller aus Forch ZH hatte in der vergangenen Woche die Weideschlachtung der Öffentlichkeit vorgestellt. Für Müller gibt es keine bessere Methode als die Weideschlachtung: Die Tiere seien dabei keinerlei Stress ausgesetzt, «da sie in der gewohnten Umgebung bleiben und ihre Herde zum Zeitpunkt der Betäubung um sich haben», sagte er.