Nach dem Willen des National- und Ständerates sollte dem Einkaufstourismus beim Fleisch ein Riegel geschoben werden. Der Bundesrat wurde im März mit einer Motion beauftragt, eine «klar quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr» sicherzustellen. Anzustreben sei eine Obergrenze von drei bis fünf Kilogramm pro Person und Tag, argumentierte die vorberatende Kommission.
Daraus wird nun aber nichts. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hiess am Montag die entsprechende Änderung der Zollverordnung gut. Darin ist keine Obergrenze vorgesehen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) habe sich mit betroffenen Kreisen darauf geeinigt, von diesem Schritt abzusehen, schreibt die EZV in einer Mitteilung.
Um den Auftrag der Motion trotzdem zu erfüllen, soll der Zollansatz für Fleischeinfuhren ab 10 Kilogramm von 17 auf 23 Franken je Kilogramm erhöht werden. Dieser Betrag entspricht dem höchsten Zollansatz für Fleisch im Handelswarenverkehr. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Freimenge für Fleisch liegt weiterhin bei einem Kilogramm.