Ein Feierabendbier soll Wählerstimmen bringen
So erklärt die Junge CVP das Panaschieren

Mit einem Feierabendbier soll es für die Junge CVP im Kanton Thurgau bei den kommenden Grossratswahlen rund laufen. Diese laden Jungwähler ein, gemeinsam die Wahlunterlagen auszufüllen.
Publiziert: 16.03.2016 um 21:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:10 Uhr
Die Junge CVP Thurgau lädt Wählerinnen und Wähler auf ein Bier ein.
Foto: Dangubic

Die Initiative gegen die Heiratsstafe hatte bei den letzten eidgenössischen Abstimmungen keine Chance. Nun geht die Junge CVP Thurgau auf Stimmenfang. Mit einem Feierabendbier wollen die Jungen mögliche Wahlstimmen für die kommenden Grossratswahlen vom 10. April im Kanton Thurgau gewinnen. «Du hast noch nie gewählt oder bist dir unsicher dabei? Junge Kandidaten helfen dir deinen Wahlzettel auszufüllen, damit er gültig ist», schreiben sie auf Facebook zu einem Event vom kommenden Dienstag und ergänzen: «Dazu spendieren wir dir ein Feierabendbier.»

Der Post der Jungen CVP Thurgau auf Facebook.
Foto: Facebook / JCVP Thurgau

Petra Merz, Veranstalterin und Kandidatin der Jungen CVP sagte gegenüber der «Thurgauer Zeitung»: «Uns geht es nicht darum, dass alle, die vorbeikommen, nur uns wählen». Das Ziel würde viel mehr sein, dass Junge ihre Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen wahrnehmen würden. Ruedi Zbinden, Präsident der Thurgauer SVP ist über die Veranstaltung und das offerierte Bier nicht erfreut. Er ist der Meinung, dass damit der freie Wählerwille untergraben würde, «das ist eine Beeinflussung der Wähler», sagte er gegenüber der «Thurgauer Zeitung». Weniger kritisch sieht dies Oliver Straub, Präsident der Jungen SVP Thurgau. Solange kein Druck auf die Wählerinnen und Wähler ausgeübt werde, habe er keine ernsthaften Bedenken. Einen komischen Beigeschmak habe die Veranstaltung aber schon, führte auch er der Zeitung aus.

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Vorsicht bei Wahlhilfe

Bereits 2006 wollte der ehemalige SP-Nationalrat Ricardo Lumengo bei den Grossratswahlen im Kanton Bern mehreren Wählern beim Ausfüllen der Wahlunterlagen helfen. So füllte er 44 Wahlzettel von eingebürgerten Schweizern eigenhändig aus. Seine politische Karriere war daraufhin beendet. Vom Vorwurf der Wahlfälschung wurde er vom Bundesgericht zwar freigesprochen, nicht aber von jenem des Stimmenfangs. (lz)

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