Eigenes Badezimmer, Küche, Integrationshilfe
Das alles müssen Private einem Flüchtling anbieten

Zahlreiche Freiwillige haben sich in der Schweiz bereit erklärt, Flüchtlinge bei sich zuhause aufzunehmen. Die dafür aufgestellten Richtlinien empfinden einige als Schikane.
Publiziert: 13.10.2015 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:20 Uhr
Die Flüchtlinge: Krieg und Terror vertreiben Millionen Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak. Eine Million kommt nach Europa.
Foto: Reuters

Erst 15 Flüchtlinge konnte die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) bisher bei privaten Haushalten unterbringen. Ein Grund für diese tiefe Zahl könnte der Anforderungskatalog sein, welcher die SFH an die Freiwilligen stellt.

Die auf der Homepage der SFH aufgelisteten Kriterien an private Helfer lauten wie folgt:

  • Bei der Aufnahme eines einzelnen Flüchtlings sollte diesem mindestens ein abschliessbares, möbliertes Zimmer mit separater Nasszelle zur Verfügung gestellt werden können.
  • Für die Unterbringung einer ganzen Flüchtlingsfamilie muss mindestens eine Einliegerwohnung mit Küche und WC angeboten werden können.
  • Private, die eine Unterkunft anbieten, verpflichten sich, zur Integration der Flüchtlinge beizutragen, indem sie beispielsweise bei sprachlichen Schwierigkeiten helfen oder sie bei Alltagsproblemen unterstützen.
  • Zudem wird von den Freiwilligen Offenheit für die Begegnung mit einer eventuell noch fremden Kultur gefordert.

Seit rund einem Monat werden in den Kantonen Asylsuchende auch in privaten Haushalten untergebracht. Wer sich bereit erklärt, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen, muss sich für mindestens sechs Monate engagieren. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, stellt der Anforderungs-Kataloge der SFH für viele aber eine zu hohe Hürde dar.

Nur die Hälfte hat zweite Nasszelle

Besonders problematisch erweist sich die Forderung nach einer separaten Nasszelle. Wie ein Blick auf die Statistik zeigt, sind gemäss Berechnungen des Zürcher Raumentwicklungsbüros Fahrländer Partner AG ist im Schnitt nur die Hälfte aller Schweizer Wohnungen und Einfamilienhäuser mit mehr als einer Nasszelle ausgestattet.

Stefan Frey, Projekt-Leiter für die private Unterbringung bei der Schweizer Flüchtlingshilfe, rechtfertigt die hohen Anforderungen mit gesetzlichen Grundlagen. «Unsere Zielgruppe sind weniger Mieter als vielmehr Besitzer von Wohnraum. Denn in Mietwohnungen dürfen Asylsuchende in der Regel nicht einfach als Untermieter einquartiert werden.» Wer Asylsuchenden helfen wolle, könne nicht einfach eine Matratze auf den Boden legen und denken, der Rest regle sich von selbst.

Auf Anfrage von Blick.ch relativiert Frey aber den Anforderungs-Katalog. «Jede angebotene Unterbringung wird für sich betrachtet und analysiert. Dabei können auch Ausnahmen gemacht werden.»

Kantone wollen sich nicht daran halten

In einigen Kantonen regt sich bereits Widerstand gegen die Regulierung der SFH. Im Wallis fordert beispielsweise der Direktor der Asylkoordinationsstelle, Roger Fontannaz, in der Angelegenheit andere Prioritäten: «Ein zweites Badezimmer darf kein Schlüsselkriterium sein. Mir ist lieber, Asylsuchende bekommen Wärme und Geborgenheit.» Andere Kantone wie Fribourg oder Bern lassen Bürgerinitiativen die Verteilung von Asylsuchenden abwickeln – mit deutlich weniger umfangreichen Anforderungs-Katalogen. (cat)

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