Frau (†32) des Enkels ermordet
Obergericht verurteilt Serben-Opa (80) zu 19 Jahren Haft

Der 80-jährige Serbe, der sich wegen Mordes vor dem Zürcher Obergericht verantworten muss, hat am Dienstag die tödlichen Schüsse auf die Ehefrau seines Enkels zugegeben. Das Obergericht fällte am Dienstagnachmittag sein Urteil.
Publiziert: 25.03.2025 um 09:34 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2025 um 16:45 Uhr
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Ein 80-jähriger Serbe muss sich wegen Mordes vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 80-jährigen Urgrossvater aus Serbien wegen Mordes schuldig gesprochen. Der Rentner erhielt eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Dazu kommen 15 Jahre Landesverweis.

Der Rentner reiste im Februar 2021 mit einem Revolver in die Schweiz ein und suchte die Ehefrau seines Enkels unangemeldet in Winterthur auf. Nachdem sie ihm einen Kaffee serviert hatte, schloss er die Tür ab und erschoss die dreifache Mutter. Die damals 19 Monate alte Urenkelin war direkt dabei.

Rentner ist auf Pflege angewiesen

Grund für die Tötung war gemäss Anklage, dass sich die Frau von seinem Enkel scheiden lassen wollte. Dies habe die Ehre der Familie und des Dorfes beschmutzt. Der geistig verwirrte Rentner lebt im vorzeitigen Strafvollzug in einem Heim. Er war auch während des Prozesses auf eine Pflegerin angewiesen. Sein Anwalt sagte, dass sein Mandant gar nicht mehr in der Lage sei, «strategisch» zu seinen Gunsten auszusagen.

Frau seines Enkels ermordet – Serbe (79) zu 20 Jahren Knast verurteilt

Am Zürcher Obergericht gab er die Tat zu, fügte aber an, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Die Ehefrau seines Enkels habe ihn mit einem Messer in die Ecke gedrängt. «Ich konnte nirgends mehr hin. Ich musste schiessen», sagte der pflegebedürftige, demente Beschuldigte. «Ich hätte sie aber besser nicht umgebracht.» Er sei doch ein Familienmensch.

Vorinstanz verurteilte ihn zu 20 Jahren Haft

Die Anklage warf ihm vor, die Frau umgebracht zu haben, weil sie sich habe scheiden lassen wollen. Damit habe sie in seinen Augen die Familienehre beschmutzt. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Winterthur, verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

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