Das Gericht habe entschieden, dass das kantonale Gesetz über Transitplätze für Gemeinschaften von Fahrenden nicht eingehalten worden sei, teilten die beiden Naturschutzorganisationen am Donnerstag mit. Das kantonale Umweltdepartement hatte eine Ausnahmegenehmigung für das Projekt erteilt.
Diese Sondererlaubnis hätte ein Bauen ausserhalb der Bauzone ermöglicht, obwohl das Gesetz ein ordentliches Planungsverfahren vorschreibt. Dabei muss ein Bebauungsplan erstellt und öffentlich aufgelegt werden. «Dieses Verfahren hätte eine Interessenabwägung ermöglicht, bei dem auch der Naturschutz in die Waagschale geworfen worden wäre», schreiben die Umweltverbände.
«Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, das ein wichtiger Sieg für die Natur ist», wird Yvan Matthey, Geschäftsführer von Pro Natura Neuenburg im Communiqué zitiert. «Wir sind natürlich sehr zufrieden, aber es ist eigentlich bedauerlich, dass es ein drei Jahre lang dauerndes Gerichtsverfahren braucht, damit das Gesetz eingehalten wird», sagte Sylvie Barbalat, Geschäftsführerin des WWF Neuenburg.
2017 hatte das neuenburgischen Umweltdepartement entschieden, in Vaumarcus einen Halteplatz für Fahrende auf einem Gelände einzurichten, auf dem Aspisvipern und Zauneidechsen leben. Beide Arten stehen landesweit unter Schutz.
Pro Natura und WWF reichten Einsprache gegen den Bau des Transitplatzes ein. Zudem kritisierten die Umweltverbände, dass ein Aufenthalt in diese Gebiet wegen der giftigen Schlangen eine erhebliche Unfallgefahr für die Menschen geborgen hätte.
Die Einsprache der beiden Organisationen wurde zunächst vom Staatsrat abgewiesen. Sie legten Berufung beim Kantonsgericht ein, das nun zu ihren Gunsten entschied.
Laut einem Bericht der Tageszeitung «Arcinfo» wird der Staatsrat dieses Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen. In der Zwischenzeit hat der Kanton eine provisorische Lösung in Perreux bei Boudry gefunden.
(SDA)