Drogendeal ging schief
Franzose muss nach Doppelmord in der Schweiz in den Knast

Ein französisches Gericht verurteilte einen 25-Jährigen, der 2020 bei einem Drogenhandel in der Schweiz zwei Menschen erschoss und drei verletzte. Er muss für 30 Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 03.07.2024 um 20:27 Uhr
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Aktualisiert: 04.07.2024 um 10:15 Uhr
2020 brachte ein Franzose im Waadt zwei Menschen um. Nun muss er 30 Jahre hinter Gitter.
Foto: keystone-sda.ch

Ein 25-jähriger Franzose ist am Mittwoch in Besançon (F) zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Doppelmords und der dreifachen versuchten Tötung bei einem schiefgelaufenen Drogenhandel 2020 in der Schweiz für schuldig. Seine Dealer hatten Cannabis mit Seife ersetzt.

Das Schwurgericht des Departements Doubs verhängte keine zusätzliche Sicherheitshaft nach Verbüssen der Strafe, wie die französische Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Als die Gerichtsvorsitzende den Angeklagten zum Schlusswort aufforderte, entschuldigte sich dieser stammeln bei den Familien der Opfer.

Schüsse in den Kopf

Das Gericht folgte mit der Freiheitsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vergeblich war deren Forderung einer 15-jährigen Sicherheitsverwahrung nach Strafverbüssung.

Zur Tat kam es am 29. Februar 2020 in einer Wohnung in Grandson VD. Die Opfer waren zwei 20-jährige Schweizer, bei denen der Franzose zusammen mit anderen mehrere Kilo Cannabis bestellt hatte. Diese hatten die Droge allerdings mit Seife vertauscht. Als die Kunden das bemerkten, griff der heute 25-Jährige zur Waffe, schoss und flüchtete.

Jeder Schuss sei gezielt auf ein lebenswichtiges Organ erfolgt. Der Angeklagte hätte alle Opfer am Kopf oder an der Schläfe getroffen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Tötungsabsicht sei damit erwiesen. 

Verteidiger pocht auf Panik-Tat

Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge ohne Tötungsabsicht. Es habe sich um Schüsse in Panik gehandelt. Der Angeklagte habe sich an dem Tag umgeben von sechs Unbekannten in einer engen Wohnung vorgefunden, obwohl die Transaktion auf einem Parkplatz stattfinden sollte.

Das psychologische Gutachten hielt allerdings fest, der Angeklagte sei kein emotionaler Mensch. Er habe nur das Ziel gehabt, Geld zu beschaffen, um Schulden zu begleichen.

Da Frankreich eigene Bürger nicht ausliefert, gab es zu dem Fall zwei Strafverfahren, wobei Frankreich und die Schweiz eng zusammenarbeiteten. Die Staatsanwaltschaft der Waadt setzte ihr Verfahren nach der Übernahme durch Frankreich aus, wie sie der AFP mitteilte.

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