Drei Fusstritte gegen den Kopf
Kosovare (22) nach Angriff auf Serben des Landes verwiesen

Ein junger Kosovare wird nach mehreren Gewaltdelikten für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Im Bundesgerichtsurteil werden die Schwere der Taten und das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung hervorgehoben.
Publiziert: 22.08.2024 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 24.08.2024 um 09:38 Uhr
Für fünf Jahre darf der junge Mann nicht mehr in die Schweiz einreisen.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein 22-jähriger, in der Schweiz aufgewachsener Kosovare wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen. Der junge Mann schlug einen Serben zu Boden und versetzte ihm drei Fusstritte gegen den Kopf.

Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen. Die Tat beging der junge Mann im August 2020 in der Probezeit einer per Strafbefehl verhängten Strafe der Jugendanwaltschaft. Nach Eröffnung des Strafverfahrens beging der Kosovare weitere Delikte.

Er drohte einem Sicherheitsangestellten, versuchte sich, durch Flucht, einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen, und versetzte einer weiteren Person zwei Faustschläge ins Gesicht - wiederum in alkoholisiertem Zustand. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Vater «zu streng»

Das Obergericht verurteilte den Kosovaren zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten, wovon 10 Monate zu vollziehen sind. Zudem sprach es eine bedingte Geldstrafe von 65 Tagessätzen aus. Von der Landesverweisung sah das Obergericht – im Gegensatz zum Bezirksgericht – ab.

Durch den Entscheid des Bundesgerichts wird der Kosovare die Schweiz nach Verbüssung der Strafe jedoch für fünf Jahre verlassen müssen. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt zwar, dass ein persönlicher Härtefall vorliegt. Allerdings überwiege das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung jenes des Beschwerdegegners.

Der junge Mann kam mit eineinhalb Jahren mit seiner Mutter zum bereits in der Schweiz wohnenden Vater und lebt seither hier. Er brach zwei verschiedene Lehren ab und arbeitete zeitweise im Geschäft des Vaters. Weil ihm der Vater «zu streng» war, wurde das Arbeitsverhältnis aufgehoben.

«Grobe Brutalität» in Urteil festgehalten

Das Bundesgericht hält fest, im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Landesverweisung falle die Schwere der Tat und die Gefährlichkeit des Beschwerdegegners ins Gewicht. Die mit grosser Wucht ausgeführten Fusstritte gegen den Kopf des wehrlos am Boden liegenden Opfers sei eine Manifestation grober Brutalität.

Anders als die Vorinstanz geht das Bundesgericht von einer relevanten Rückkehrgefahr aus. Der Leumund sei bei seiner ersten Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht nicht mehr ungetrübt gewesen.

Kein episodenhaftes Verhalten

Die versuchte schwere Körperverletzung sei während der Probezeit begangen worden, und es seien weitere Straftaten nach Eröffnung der Untersuchung begangen worden. Man könne also nicht von einem episodenhaften Verhalten im jungen Erwachsenenalter sprechen.

Als weiteren Punkt führt das Bundesgericht an, dass der junge Mann wirtschaftlich nicht integriert sei. Trotz der drohenden Landesverweisung sei es ihm nicht gelungen, ein stabiles Arbeitsverhältnis einzugehen. Dass er nun im väterlichen Betrieb arbeite und an seiner «Unpünktlichkeit» arbeite, zeige eine offenbar nicht vorhandene Bereitschaft stabile Verhältnisse zu schaffen.

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