Der Fall erschütterte 1996 die Schweiz: Ein Mann rammte brutal das Velo der damals 13-jährigen Katja. Er missbrauchte sie, erwürgte sie. Sie stellte sich tot – und überlebte. Der Täter: Ein Kinderschänder, der zum wiederholten Mal zugeschlagen hat.
Die Mutter von Katja, Doris Vetsch, wollte das Verbrechen nicht tatenlos hinnehmen. Zusammen mit ihrer Schwester Anita Chaaban – der Gotte von Katja – sammelte sie 194'000 Unterschriften: Gewalt- oder Sexualstraftäter, die aus Strafen und Therapien nicht lernen wollen, sollen für immer verwahrt werden.
Das Volk sagte 2004 Ja – das Bundesgericht gestern Mittwoch zum wiederholten Mal Nein: Es widerrief die lebenslange Verwahrung von Claude Dubois, obwohl er bereits eine Strafe absass, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen hat. 2013 fand er mit Marie (†19) schon wieder eine junge Frau, die er tötete.
Enttäuschung nach Dubois-Urteil
«Es enttäuscht mich, was da laufend passiert!», sagt Doris Vetsch nun zu BLICK. «Ich kann es nicht anders sagen: Da wird das mit Füssen getreten, was das Volk entschieden hat», erklärt sie empört. Sie und ihre Schwester hätten alles getan, was in ihrer Macht stand: «Wir haben sehr viel Energie reingesteckt, und nun das.»
Sie könne sich den Entscheid des Bundesgerichts schon erklären: «Das Problem liegt ja bei den Gutachtern. Niemand hat den Mut zu sagen, was das für brutale, untherapierbare Täter sind.»
Jetzt sollen es andere richten
Als sie das zu BLICK sagt, hört man die Trauer heraus. «Ja, wir sind konsterniert. Wir wollen nicht mehr», sagt Vetsch. Ihre Schwester Anita Chaaban könne gesundheitlich nicht mehr für die Verwahrung kämpfen. Und Vetsch selbst: «Auch meine Energie ist langsam erschöpft. Wir haben uns Mühe gegeben.»
Richten wollen es nun die beiden Nationalrätinnen Chantal Galladé (SP/ZH) und Andrea Geissbühler (SVP/LU): Beide erklärten am Donnerstag im BLICK, dass sie den Entscheid «juristisch nachvollziehen» könnten – politisch und persönlich herrsche jedoch Unverständnis. Das schockierende Dubois-Urteil wollen sie nun nutzen, bei der Verwahrungspraxis über die Bücher zu gehen.
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