«Doppelter Pukelsheim»
St. Galler Kantonsrat lehnte Änderungen beim Wahlsystem ab

Der St. Galler Kantonsrat hat eine parteiübergreifend eingereichte Motion abgelehnt, die eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Wahlen verlangte. Statt nach «Hagenbach-Bischoff» sollten die Mandate künftig nach der Methode «doppelter Pukelsheim» verteilt werden.
Publiziert: 29.11.2023 um 15:40 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 16:00 Uhr
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats wollte kein anderes Wahlsystem. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Bei Proporzwahlen werden die zur Verfügung stehenden Sitze mit einer mehr oder weniger komplizierten mathematischen Methode auf die Parteien verteilt. Bei den Nationalratswahlen wurde das Zuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff angewendet, benannt nach dem Erfinder, dem Basler Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833 - 1910).

Nach der gleichen Methode werden auch die Sitze bei den anstehenden St. Galler Kantonsratswahlen verteilt. In einer Motion verlangten die drei Kantonsräte Jascha Müller (EVP), Andrin Monstein (GLP) und Daniel Bosshard (Grüne) ein «gerechteres Sitzzuteilungsverfahren».

Sie schlugen die in neun anderen Kantonen wie beispielsweise Zürich angewandte «doppelt-proportionale Divisormethode mit Standardrundung» vor, auch bekannt als «doppelter Pukelsheim». Damit komme jeder Partei ein Sitzanteil zu, der ihrem Wähleranteil genau entspreche, heisst es dazu als Begründung.

Bei der Methode Hagenbach-Bischoff würden grössere Parteien tendenziell bevorzugt, sagte Kantonsrat Müller am Mittwochnachmittag im Rat. Dies habe sich in kleineren Wahlkreisen bereits mehrmals gezeigt. Das System habe keine Zukunft.

Die Regierung hatte den Vorstoss abgelehnt. Die Methode Hagenbach-Bischoff sei auf die Verhältnisse im Kanton St. Gallen abgestimmt. Im Rat gab es von Mitte, FDP und SVP keine Unterstützung für eine Änderung des Wahlsystems. Die Motion wurde mit 66 gegen 34 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. (SDA)

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