Dieudonné mit Auflagen willkommen
Zwei Polizisten werden ihn überwachen

Der umstrittene französisch-kamerunische Komiker Dieudonné darf wie vorgesehen Ende Januar in Lausanne auftreten. Allerdings nur unter der Auflage, Schweizer Recht nicht zu verletzen.
Publiziert: 19.01.2015 um 16:43 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:36 Uhr

Die Stadt hatte die Bewilligung für den Auftritt bereits im November erteilt und will nun nicht darauf zurückkommen. In einer Mitteilung vom Montag hielten die Behörden fest, dass der Handlungsspielraum in der Schweiz begrenzt sei. Die schweizerische Rechtsprechung definiere die Meinungsäusserungsfreiheit sehr breit.

Während des Bewilligungsverfahrens sei die Stadt zum Schluss gekommen, dass das Programm «La bête immonde» mit Schweizer Recht kompatibel sei. «Bête immonde» wird gemäss Wikipedia zur Umschreibung rechtsextremer Ideologien gebraucht. In seinem Programm thematisiert Dieudonné gemäss Ankündigung die Abgedroschenheit des Begriffs.

Grund für die Wiedererwägung der Lausanner Behörden war eine Aussage von Dieudonné nach dem Anschlag auf «Charlie Hebdo» - er fühle sich «Charlie Coulibaly». Er wurde deshalb wegen Terrorverherrlichung in Polizeigewahrsam genommen und muss sich im Februar dafür vor Gericht verantworten.

Die Aussage werten die Lausanner Behörden als schlechten Geschmack. In der Schweiz sei eine solche Aussage aber strafrechtlich nicht relevant. Der Stadtrat stützt sich dabei auf rechtliche Abklärungen. Die Folge der Wiedererwägung ist die Auflage, dass Dieudonné sich strikte an Schweizer Recht halten muss.

Zwei Beamte der Kriminalpolizei sollen dies während der drei Aufführungen überwachen. Zudem werden die Auftritte gefilmt, damit der Staatsanwalt im Zweifelsfall die Sachlage analysieren kann.

Sollten Vorwürfe wegen Verleumdung oder Rassismus laut werden, können die weiteren Vorstellungen abgesagt werden. Bei Sicherheitsbedenken und Ruhestörungen können Vorstellungen abgebrochen werden. Der Organisator übernimmt zudem einen Teil der zusätzlichen Sicherheitskosten.

Der umstrittene Komiker darf auch in Fontainemelon NE auftreten. Das entschieden die Behörden der Gemeinde Val-de-Ruz am Montagabend. Sie beschlossen dabei dieselben Auflagen wie die Behörden in Lausanne. Sollte Dieudonné sich dort nicht an die behördlichen Auflagen halten, soll die Vorstellung in Fontainemelon umgehend abgesagt werden.

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