Sohn jahrelang missbraucht
Therapie statt Haft für Inzest-Mutter (47)

Sonja G. (47) missbrauchte ihren Luca, seit er zehn Jahre alt war. Heute verurteilte sie das Kreisgericht zu 22 Monaten Haft. Sie muss aber nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung.
Publiziert: 16.08.2016 um 06:42 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 12:01 Uhr
Jahrelang missbrauchte Sonja G.* (47) ihren Sohn. Die Mutter machte sogar Fotos von den perversen Sex-Spielen (Symbolfoto).
Foto: Getty Images
Marlene Kovacs

Sonja G.* (47), die ihren Sohn über mehrere Jahre hinweg missbraucht hat, ist zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Der Vollzug wird zugunsten einer psychotherapeutischen Behandlung aufgeschoben. Das St. Galler Kreisgericht hat im abgekürzten Verfahren der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagter und der Anwältin des Opfers zugestimmt. Die Strafe könnte mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben werden. Zudem muss die Täterin ihrem Sohn 10'000 Franken Genugtuung zahlen und die Untersuchungskosten übernehmen.

Ihre Taten machen sprachlos. Einen Fall wie jenen von Sonja G. hat es in der Schweiz so noch nicht gegeben. Über Jahre vergeht sich die Mutter immer wieder an ihrem heute 13-jährigen Sohn.

Sonja G. weiss ganz genau, dass sie etwas Verbotenes tut. Doch ihr Trieb ist stärker. Anfang 2015 fliegt die Inzest-Mutter schliesslich auf. Heute musste sie sich vor dem Kreisgericht St. Gallen für ihre furchtbaren Taten verantworten.

Die Anklageschrift gibt Einblick in die kranke Welt, in der die Mutter über Jahre lebte. Luca* ist erst acht Jahre alt, als seine Mutter in E-Mails offen über ihre kranken Fantasien schreibt: «Ich will ein Kind von meinem Sohn. Ich bin unsittlich/unmoralisch, deshalb wurde ich in eine sittliche/moralische Familie geboren. Ich habe für mich und Luca eine perfekte Situation eingerichtet. Nach dem Tod meiner Mutter wird niemand mehr da sein, der uns stoppt. Ich habe auch Lucas’ Vater aus dem Weg.» Einige Nachrichten schickt Sonja G. an andere Frauen und an Männer, andere versendet sie nicht, sie bleiben auf ihrem Computer.

Die Mutter filmte die perversen Spiele

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft führen noch weiter: Luca ist knapp zehn Jahre alt, als er seine Mutter im Wohnzimmer mit einem Vibrator befriedigen muss. Damit nicht genug: Die Angeklagte hält diese perversen Spiele mit der Kamera fest, schickt die Bilder später per Mail einem Mann.

Es ist nicht das einzige Mal, dass Sonja G. Luca in ihre Sexspiele einbezieht und missbraucht. Sie versucht sogar mehrfach, ihren Sohn oral zu befriedigen. Dass das falsch ist, weiss sie. «Ich versagte mein Leben lang im Kampf mit meiner Sexualität und meiner inneren Hure. Als ich Luca sehen liess, wie ich mich mit Vibratoren befriedigte, war ich nicht so sicher, ob ich das Richtige tat», schreibt sie in einer Nachricht.

Doch anstatt aufzuhören versucht Sonja G. immer wieder, ihr Verhalten zu rechtfertigen: «Ich dachte, dass das nichts für Kinderaugen sei. Dann muss es ihn aber wiederum auf eine liberalere Weise erziehen, als was ich bei meinen Eltern je erlebt habe.» Für sie steht fest: Dass sich ein Vater an der Tochter vergehe, sei in der Öffentlichkeit bekannt, schreibt sie weiter, aber niemand spreche je davon, dass eine Mutter dasselbe mit dem Sohn tue. «Es ist völlig tabu und die Gesellschaft ist noch nicht bereit dafür», schreibt sie weiter und benutzt eine explizite Sprache.

«Ich bin total besessen von ihm»

Über Jahre lebt Sonja G. ihre perversen Fantasien aus. Vieles hält sie schriftlich fest, etwa, wie der Sohn eines Morgens in ihrem Bett kuscheln will, sie sich indessen sexuell zu ihm hingezogen fühlt. Sie sagt dem Buben, sie wolle ein Kind von ihm. Und sie spricht über ihren Wunsch, irgendwo mit ihm zusammenzuleben. «Ich bin total besessen von ihm.»

Einsicht zeigt die Frau zu jener Zeit keine. Im Gegenteil, sie steigert sich mit ihrer Schreiberei noch selber in ihren Drang: «Ich muss meiner Familie sagen, dass ich eine Inzest-Hure bin. Und dass ich plane, mein Kind zu missbrauchen. Ich will ihn als meinen Diener halten – verfügbar für meine Befriedigung, wann immer ich ihn will und brauche.»

Ob Sonja G. tatsächlich mit einer derart milden Strafe davonkommt, muss das Gericht heute entscheiden. Es ist nicht an den Vorschlag der Staatsanwaltschaft gebunden.

* Namen geändert

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