Die konfusen Aussagen von «Lebensberater» Itaj S. (47)
«Ich war nie bei ihr. Wir hatten eine Liebesbeziehung»

Itaj S. (47) stand gestern vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er soll zwei Frauen um 48’000 Franken betrogen haben. Mit widersprüchlichen Aussagen versuchte er sich aus der Affäre zu ziehen.
Publiziert: 24.11.2016 um 22:07 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:01 Uhr
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Flurina V. suchte Hilfe bei Itaj S. Gestern stand er in Luzern vor Gericht.
Foto: STEFANO SCHROETER
Anian Heierli

Breit grinsend spaziert Itaj S.* (47) gestern ins Kriminalgericht Luzern. Der freundliche Angeklagte grüsst sogar Gymi-Schüler, die seiner Verhandlung beiwohnen. Er soll zwei Frauen um mehr als 48’000 Franken betrogen haben (BLICK berichtete).

Pech wegen schwarzer Magie 

In der serbischen Zeitung «Vesti», die auch in der Schweiz erscheint, hatte Itaj S. als «Dr. Theologe» und «Lebensberater» ein Inserat geschaltet. Klägerin Flurina V.** (53) meldete sich wegen finanzieller Sorgen bei ihm. Itaj S. erklärte ihr, dass schwarze Magie für ihr Pech verantwortlich sei. Sein Rezept: Sie müsse mit viel Geld in ihrem Bett schlafen, danach sei er dran. Danach würden sich die Scheine verdreifachen. 

Stattdessen liess sich der Lebensberater nie wieder blicken – und verschwand mit den 11’000 Franken von Flurina V. über alle Berge. Sie ist nicht das einzige Opfer. Auch Jolanda K.** machte Anzeige. Sie verlor sogar 39’000 Franken an Itaj S.

Kein Lebensberater, Heizungssanitär 

Vor Gericht vergeht Itaj S. das Lachen dann doch. Er räumt ein, kein Lebensberater zu sein: «Ich bin gelernter Heizungssanitär.» Das Inserat habe er nur als Vermittler geschaltet. Der eigentliche Berater sei ein Mann in Serbien. Eine SMS-Konversation soll das Gegenteil beweisen: Darin fordert Flurina V. ihr Geld zurück. Itaj S. antwortete: «Ich zahle in Raten.»

Seine konfuse Ausrede: «Vielleicht hat sie sich mit meinem Handy selbst geschrieben.» Auch in früheren Verhören waren seine Aussagen widersprüchlich: Er sei nie bei Flurina V. zu Hause gewesen. Sagt aber: «Wir hatten eine Liebesbeziehung.» 

Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Monate Knast bedingt. Das Urteil folgt.

* Namen der Redaktion bekannt

** Name geändert

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