Zehn Jahre lang lebte die Mazedonierin, die mittlerweile als «Krebsfrau von Münsterlingen» bekannt ist, unauffällig in der Schweiz. Die 43-Jährige verdiente sich ihren Lebensunterhalt mit Putz- und Haushaltarbeiten – bis ihr Tumor sie zwang, aus der Anonymität aufzutauchen.
Das Schicksal eines Lebens in der Illegalität teilte sie zuvor mit zahlreichen anderen Ausländern. Wie viele gesetzwidrig – das heisst ohne gültige Aufenthaltspapiere – in der Schweiz leben und arbeiten, ist unklar. Amtliche Zahlen fehlen. Doch die Schätzungen reichen gemäss einer Studie des Bundes aus dem Jahr 2004 von 60000 bis zu 300000 Personen.
Wenn all diese Menschen schwarz verdienen, muss es auch tausende Schweizer geben, die ihnen Arbeit geben – und damit ebenfalls gegen das Gesetz verstossen. Der «Krebsfrau» droht die Ausschaffung. Doch mit welchen Konsequenzen müssen ihre Arbeitgeber und jene der tausenden anderen «Sans-Papiers» rechnen, wenn sie erwischt werden?
Einige hundert Franken Busse
Wer eine illegal anwesende Putzfrau beschäftigt, kommt im Gegensatz zur Angestellten, die mit Abschiebung in ihr Heimatland rechnen müssen, meist glimpflich davon: «Im Normalfall gibt es eine Busse von einigen hundert Franken», erklärt Juristin Sibylle Burger-Bono vom Staatssekretariat Seco.
Erst im Wiederholungsfall müssten die uneinsichtigen Arbeitgeber mit einer empfindlicheren Strafe rechnen. Die im revidierten Ausländergesetz angedrohte Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis – in schweren Fällen gar drei Jahre – werde jedoch wohl nur selten ausgesprochen, so Burger-Bono.
Und dies obwohl der Arbeitgeber sowohl gegen das Ausländergesetz als auch gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verstösst. Denn «Illegale» müssen zwangsläufig schwarz arbeiten, sonst würden sie sich gegenüber den Behörden verraten – etwa durch die Abrechnung für die AHV.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Was ist aber, wenn der Arbeitgeber nicht wusste, dass seine Putzfrau gar keine Aufenthaltsbewilligung hat? Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe. Jonas Montani vom Bundesamt für Migration erklärt: «Die Arbeitgeber müssen sich vor dem Stellenantritt vergewissern, dass eine Ausländerin oder ein Ausländer eine Erwerbsberechtigung hat».
Den Behörden sind die illegalen Jobs ein grosser Dorn im Auge. Wie Rita Baldegger vom Seco erklärt, erscheint Mitte Mai der Bericht zur Umsetzung des Gesetzes gegen Schwarzarbeit in den Kantonen – und wird erstmals Zahlen liefern, wie viele Schweizer ein Verfahren am Hals haben, weil sie Ausländer ohne entsprechende Papiere anstellten.