Der Tipp kam von einem anonymen Anrufer
Wolfswilderer muss vor Gericht

Seit der Rückkehr des Wolfes in die Schweiz wurden sieben Wölfe gewildert. Erstmals muss sich nun ein mutmasslicher Wolfswilderer vor Gericht verantworten.
Publiziert: 10.12.2017 um 13:37 Uhr
|
Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:43 Uhr
1/2
Hobbyjäger H. S. mit seinem Schweisshund und einem legal erlegten Steinbock.
Foto: zvg
Cyrill Pinto

Der Wolf ist in der Schweiz streng geschützt. Wilderer jagen das Raubtier trotzdem. Noch nie kam einer der Täter vor Gericht – bis jetzt.

Diese Woche teilte die Walliser Staatsanwaltschaft mit, dass sie gegen einen Oberwalliser Anklage erhoben hat. SonntagsBlick hat recherchiert: Bei dem Angeklagten handelt es sich um H. S.* (68) aus Ried-Brig VS.

Neben dem Abschuss eines Wolfs werden ihm diverse Widerhandlungen gegen das Jagd- und Waffengesetz vorgeworfen. Der Hobbyjäger muss sich demnächst vor dem Bezirksgericht Brig verantworten. Ihm droht bis zu einem Jahr Gefängnis. Zu SonntagsBlick sagt S. nur: «Ich werde zu Unrecht beschuldigt.»

Beweise bei Hausdurchsuchung gefunden

Im Internet posiert er mit Tieren, die er in der Simplonregion erlegt hat. Seinen Luderplatz unterhält er am Brigerberg: Dort legt er regelmässig Fleisch aus, um Füchse und andere Raubtiere anzulocken.

Die Polizei kam ihm durch einen anonymen telefonischen Hinweis auf die Spur. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung stiessen die Ermittler auf die Beweise, die nun zur Anklage führten. Nach Auskunft von Jägern aus der Region spielten bei den Ermittlungen auch Fotofallen der Uni Bern eine Rolle. Die waren in der Region aufgestellt worden und verschwanden dann.

Gemäss Anklageschrift wird S. unter anderem vorgeworfen, den Wolfsrüden M63 geschossen zu haben, der sich bis zu seinem Tod im Februar 2016 zwischen Visperterminen und dem Brigerberg aufhielt. Ein Fischer entdeckte den Kadaver im März 2016 am Ufer der Rhone bei Raron. Die Untersuchung ergab, dass es sich um den Simplon-Wolf handelt, getötet durch einen Schuss ins Herz.

Belohnung ausgesetzt

David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz begrüsst es, dass sich nun erstmals ein Wolfswilderer vor Gericht verantworten muss. Der Verein hatte für Hinweise eine Belohnung von 10000 Franken ausgesetzt. In diesem Fall sei jedoch noch kein Geld ausgezahlt worden, so Gerke.

Die Staatsanwaltschaft Wallis führt ein zweites Verfahren wegen Wolfswilderei: Knapp ein Jahr nach dem Fund in Raron stiess ein Spaziergänger im Val d’Anniviers auf einen Wolfskadaver. Es handelte sich um die Wölfin F16, getötet durch einen Schuss in die Schulter. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt einen 73-jährigen Ex-Beamten aus Vissoie. Zu einer Anklage kam es bisher nicht. l

* Name der Redaktion bekannt

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?