Er hat sich der fahrlässigen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig gemacht. Die kantonale Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag einen Bericht der Berner Zeitung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Deckenbauer muss demnach auch die Verfahrenskosten von 201'500 Franken bezahlen.
Die hohen Auslagen seien insbesondere durch das Gutachten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) verursacht worden, hiess es bei der Staatsanwaltschaft. Ins Geld gingen auch Transport und Lagerung der Beweismittel, also der Trümmerteile.
Bei dem Unfall vom 12. April 2011 war ein Teil der Decke aus 15 Metern in die Tiefe gestürzt. Dabei wurden zwei Menschen verletzt. Die Experten der Empa kamen zum Schluss, dass der Deckeneinsturz vor allem auf eine fehlerhafte Aufhängung der Unterdecke zurückzuführen sei.
Vom Tisch ist mittlerweile auch das zivilrechtliche Verfahren. Die Migros Aare als Betreiberin des Einkaufszentrums Westside und die für den Bau verantwortliche Totalunternehmung hätten sich aussergerichtlich geeinigt, sagte Anton Gäumann von der Migros Aare. Über die Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.