Bei der Anpassung ans europäische Recht geht es konkret um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Diese bildet die Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem «angemessenen Datenschutzniveau» anerkennt.
Somit bliebe die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich. Dies ist insbesondere für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.
Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG) zeigte ein gewisses Verständnis für das Vorgehen des Nationalrats. Mit der Aufteilung der Vorlage könne die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden.
Anders als im Nationalrat gab es im Ständerat keinen Widerstand dagegen. Eine linke Minderheit im Nationalrat hatte argumentiert, zwei Revisionen des Datenschutzgesetzes führten für die betroffenen Akteure zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten.
Die kleine Kammer nahm die unbestrittenen Teile der Revision ohne Gegenstimmen an. Weil der Ständerat eine Präzisierung bei der Nebenbeschäftigung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) vornahm, muss der Nationalrat nochmals über die Vorlage befinden.
Kommissionssprecherin Bruderer machte deutlich, dass die Totalrevision des Datenschutzgesetzes nun zügig angegangen werden müsste. Dort werde der gewichtigere Teil des Datenschutzes behandelt. Die Kommission geht davon aus, dass der Nationalrat als Erstrat die Revision in der Wintersession behandelt wird.
Datenschutzgesetz ist veraltet
Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte, der Bundesrat könne mit einer Etappierung der Vorlage leben. Der Vorteil sei, dass sich die für Schengen relevanten Bestimmungen rasch erledigen liessen. Sommaruga erinnerte aber auch daran, dass das Parlament am Ende ein in sich stimmiges Gesetz schaffen müsse.
Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.
Die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz sollen mit der Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen.
Zudem soll der Datenschutzbeauftragte gestärkt und unabhängiger werden. Derzeit kann er gegenüber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu soll er von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen können.
Bei Bedarf soll er auch vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Für Sanktionen wären jedoch weiterhin die Gerichte zuständig. Der Höchstbetrag der Bussen soll künftig bei 250'000 Franken liegen. (SDA)
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