Mit 22'770 Franken fielen diese Gebühren 2016 deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. 2015 lagen sie noch bei 13'663 Franken, 2014 bei 2600 Franken. Dies geht aus dem Jahresbericht hervor, den der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Montag in Bern den Medien vorstellte.
Der Hauptteil der Gebühren entfiel im vergangenen Jahr auf das Wirtschaftsdepartement - mit 12'730 Franken für lediglich zwei Gesuche.
Lobsiger wies darauf hin, dass der markante Anstieg im Widerspruch zu einer parlamentarischen Initiative steht, welche den kostenlosen Zugang zu offiziellen Dokumenten fordert. Diese Initiative wurde von den Kommissionen bereits angenommen, die Gesetzesänderung wird derzeit erarbeitet.
Nach dem Vorschlag der Initiative soll die Verwaltung nur in begründeten Ausnahmefällen Gebühren verlangen können - dann nämlich, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht. Hohe Gebühren könnten Gesuchssteller davon abhalten, von ihrem Informationsrecht Gebrauch zu machen, argumentieren die Befürworter.
Lobsiger sagte, er werde sich im Rahmen einer Revision des Öffentlichkeitsgesetzes für dieses Anliegen einsetzen. Gleichzeitig hielt er fest, dass in den meisten Fällen keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag von 22'770 Franken entfällt laut dem Bericht auf lediglich 13 aller gemeldeten Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten.
Die Zahl dieser Zugangsgesuche auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes ist im vergangenen Jahr gesunken. 2016 wurden bei den Bundesbehörden 551 solche Gesuche eingereicht. Das sind rund 50 Gesuche weniger als im Vorjahr. In 303 Fällen gewährten die Behörden einen vollständigen, in 105 einen teilweisen Zugang. Bei 87 Gesuchen wurde die Einsichtnahme vollständig verweigert.
Kritisch äusserte sich Lobsiger an der Medienkonferenz erneut zu den Plänen des Bundesrats, gewisse Bereiche vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Er hatte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt, als er die Geheimhaltungspläne im Beschaffungswesen umgehend und mit scharfen Worten kritisierte.
Im Jahresbericht bekräftigt er seine Haltung: Gerade im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens sei es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten. Dank diesem hätten schwerwiegende Beschaffungspannen aufgedeckt und die Lehren daraus gezogen werden können.
Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass der Bundesrat auch Dokumente zum öffentlichen Verkehr vom Öffentlichkeitsgesetz ausklammern möchte. Konkret geht es um die Audit- und Kontrollberichte des Bundesamts für Verkehr über die Sicherheit von Bahn und Schiff.
Ausgesprochen hat sich der EDÖB auch gegen eine Bestimmung aus dem Verordnungsentwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz, mit der «praktisch sämtliche Dokumente des Nachrichtendienstes des Bundes vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen würden».
Solche Versuche, das Öffentlichkeitsprinzip zu umgehen, will Lobsiger nicht hinnehmen. Sonst werde das Gesetz am Schluss «nur noch für Wetterdaten» gewährt. Einer grundsätzlichen Revision des Gesetzes, wie sie der Bundesrat anstrebt, steht er skeptisch gegenüber. Das Gesetz bietet aus seiner Sicht ausreichend Möglichkeiten, um Geheimhaltungsinteressen gebührend Rechnung zu tragen.
Das Gesetz war im Juli 2006 in Kraft getreten. Es gewährleistet den Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern dadurch nicht die Privatsphäre Dritter verletzt oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte.
Als Datenschützer will sich Lobsiger vor allem dafür einsetzen, dass Big Data und Robotik den Anspruch auf ein selbstbestimmtes und privates Leben nicht gefährden.
Er zeigte sich an der Medienkonferenz überzeugt, dass sich ein Engagement für den Schutz der Privatsphäre auch im Zeitalter der globalisierten digitalen Datenströme durchaus lohne. Er rief dazu auf, nicht auf das Totschlagargument zu hören, wonach uns die grossen digitalen Anbieter alle «schon längst im Sack» hätten.
Zu den Meilensteinen des vergangenen Jahr zählt Lobsiger sein Engagement mit Blick auf das Betriebssystem Windows 10. Er habe darauf hingewirkt, dass Microsoft bereits bei der Installation transparent mache, welche Nutzerdaten wie und wo bearbeitet würden.
Der Datenschützer weist auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Online-Auskunftei Moneyhouse hin. Dieses bestätige ihn in seiner Auffassung, dass auch bereits veröffentlichte Personendaten nicht in beliebigem Umfang gespeichert, verknüpft und reproduziert werden dürfen.