Das Problem war ihr Auto
Deutsche muss für Grenzübertritt über 4000 Franken zahlen

Eine 41-jährige Deutsche versuchte illegal mit einem Schweizer Auto nach Deutschland einzureisen. Trotz Warnung der Zöllner wurde sie später im Stadtgebiet Waldshut erneut angetroffen. Ein Steuerstrafverfahren wurde eröffnet und das Fahrzeug sichergestellt.
Publiziert: 09:07 Uhr
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Aktualisiert: 09:42 Uhr
Die Deutsche ignorierte die Einfuhrbestimmungen. (Symbolbild)
Foto: Hauptzollamt Singen
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Johannes HilligRedaktor News

Eine Deutsche versuchte am 20. Januar, mit einem in der Schweiz zugelassenen Mercedes Benz, der ihrem Freund gehört, über das Zollamt Waldshut aus der Schweiz nach Deutschland einzureisen. «Da die 41-Jährige nur einen Wohnsitz in Deutschland hat, wiesen die Zöllner sie darauf hin, dass sie mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug nicht in das Bundesgebiet einreisen darf», schreibt das Hauptzollamt Singen in einer Mitteilung am Freitag. Die Dame sei daraufhin zurück in die Schweiz gefahren. Allerdings nur, um danach doch noch nach Deutschland zu fahren.

Eine Stunde später wurde sie jedoch von einer Zollstreife im Stadtgebiet Waldshut entdeckt. «Auf Befragung gab sie an, über das benachbarte Zollamt Laufenburg eingereist zu sein.»

Die Folge: Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die Sicherheit für die ermittelten Zollabgaben in Höhe von rund 4300 Euro (4069 Franken) konnten von der Deutschen nicht gezahlt werden. Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt.

Ausnahme für Firmenfahrzeuge

Was genau die Dame falsch gemacht hat, erklärt das Zollamt in der Mitteilung. «Befindet sich der Wohnsitz in der EU, so darf nur im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EU einführen und hier vorübergehend verwenden.» Ausnahmen gibt es, wenn das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Oder, wenn das Fahrzeug bei einem professionellen Vermietungsunternehmen gemietet wurde. Hier gilt aber: Das Fahrzeug muss jedoch innerhalb von 8 Tagen wieder ausgeführt werden. Ebenfalls ohne Verzollung dürfen Firmenfahrzeuge die Länder wechseln, sofern sie dafür eingesetzt werden, um vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu kommen. 


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