Knapp ein Jahr nach dem verheerenden Inferno in der Landi von Thusis GR muss Max W.* (17) vor dem Bezirksgericht Albula antraben.
Dem Detailhandelsfachmann in Ausbildung, der bei der Landi im 1. Lehrjahr war, werden Brandstiftung und mehrfache einfache Körperverletzung vorgeworfen.
Die Anklageschrift der Bündner Jugendanwaltschaft zeichnet nun erstmals ein genaues Bild zum Ablauf des Infernos vom 14. Dezember 2017 – BLICK hatte Einsicht.
Liess ihn sein eigenes Scheitern durchdrehen?
Demnach erscheint Max W. um 8 Uhr zur Arbeit und beginnt, die Aufträge seiner Vorgesetzten zu erledigen. Die Probleme beginnen um 10.20 Uhr, als der junge Deutsche angewiesen wird, Preisschilder für Plastikchristbäume zu drucken.
«Max W. hatte am Morgen geringfügige Kopfschmerzen verspürt. Diese verstärkten sich plötzlich, als das Ausdrucken der Preisschilder nicht funktionierte», heisst es in der Anklageschrift.
Der Lehrling schnappt sich ein Feuerzeug und begibt sich zu Regal 3, wo brennbare Flüssigkeiten lagern. Doch dann kommt ein Kunde auf W. zu. Dieser erkundigt sich, wo er Bobschlitten finden kann und geht wieder.
Darauf schnappt sich W. Zweitakt-Benzin oder Öl und schüttet die Flüssigkeit im Gang aus. Der Brand-Stift zückt das Feuerzeug, entfacht das Inferno.
Nach der Brandstiftung verfiel er in Schockstarre
«Anschliessend blieb Max W. ohne weitere Reaktion ca. 1,5 Meter vor der brennenden Flüssigkeit stehen», so die Anklageschrift. Erst als ein Arbeitskollege das Feuer entdeckt, erwacht der Brandstifter aus seiner Schockstarre.
Er, zehn weitere Landi-Angestellte und die Kundschaft können sich vor den Flammen in Sicherheit bringen. Zwei Arbeitskollegen erleiden leichte Rauchvergiftungen.
Ein Fall für die Psychiatrie
Die Filiale brennt bis auf die Grundmauern ab. Der Sachschaden: 6'417'577 Franken und 5 Rappen.
Max W. soll laut Gutachten an einer Impulsstörung leiden, wegen der er ausrastete. Das Gutachten geht von einer hohen Rückfallgefahr aus. W. könnte versuchen, seine Anspannung und Überforderung mit weiteren strafbaren Handlungen abzubauen, heisst es.
Der Teenager ist damit ein Fall für die Psychiatrie. Schon nach seinem Geständnis verbrachte Max W. rund vier Monate in einer geschlossenen Klinik. Seit Frühling ist er in einem offenen Setting untergebracht und darf seine Familie am Wochenende besuchen.
Seine Zukunft liegt nun in den Händen des Regionalgerichts Albula. «Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt», erklärt Gerichtspräsident Hermann Laim. Der genaue Termin bleibt geheim. Es kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
* Name bekannt