Dank Strafgerichts-Urteil mit richterlichem Segen
Rüpel-Politiker Eric Weber darf man einen «Nazi» nennen

Weil er von einem Antifa-Aktivisten als «Nazi» bezeichnet worden war, ging der Basler Rechtspopulist Eric Weber vor Gericht. Die Beschwerde wurde jetzt aber abgewiesen.
Publiziert: 04.11.2016 um 11:54 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:28 Uhr
Eric Weber anlässlich einer Basler Pegida-Demo am 3. Februar 2016.
Foto: Stefan Bohrer

Zum folgenschweren Streit kam es am 12. März dieses Jahres auf dem Basler Claraplatz: Der rechte Lokalpolitiker Eric Weber (53) verteilte gerade Flugblätter an die Passanten, als ihn der Antifa-Aktivist Jürgen Saalfrank ansprach und ihn mit den Worten «Hallo Eric, du alter Nazi» begrüsste.

So lautete zumindest die Darstellung des Angeklagten. Webers Schilderungen gingen indes weiter. Von einer Verfolgungsjagd war vor Gericht die Rede. Dreimal habe man ihn als «Nazischwein» bezeichnet. Er sei bedroht worden und habe sich vor seinem Angreifer verstecken müssen, erklärte Weber. 

Wie das «Regionaljournal Basel» berichtet, erstattete Eric Weber nach dem Vorfall Anzeige – Saalfrank bekam eine Busse von 600 Franken aufgebrummt. Der jedoch akzeptierte den Strafbefehl nicht, weshalb sich gestern das Basler Strafgericht mit dem Fall beschäftigen musste.

«Nazi» als Tatsachenbehauptung

Für die Verteidigung war denn auch klar: Aufgrund zahlreicher Aktionen und Äusserungen in den letzten Jahren ist es unbestritten, dass Eric Weber nationalsozialistisches Gedankengut in sich trage.

Den Politrüpel als «Nazi» zu bezeichnen, sei deshalb eine Tatsachenbehauptung. Die Bezeichnung bedeute nicht, dass man Weber zugleich Sympathie für die Greueltaten des Dritten Reichs unterstelle.

Weber selbst wehrte sich gegen diese Darstellung. Die Bezeichnung «Nazischwein» sei beleidigend und ehrverletzend. Er möge ein rechtsextremer Politiker sein, doch Sympathien für den Nationalsozialismus hege er keineswegs.

Weber vermochte das Gericht mit dieser Darstellung jedoch nicht zu überzeugen. Dessen Präsident sprach im Urteil von einer sogenannten Mischwertung. Der Tatbestand der Ehrverletzung sei zwar gegeben, doch müsse Weber auch eine relative Nähe zum deutschen Nationalsozialismus attestiert werden. Damit ist es amtlich: Erich Weber darf als Nazi bezeichnet werden. (cat)

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?