Zum folgenschweren Streit kam es am 12. März dieses Jahres auf dem Basler Claraplatz: Der rechte Lokalpolitiker Eric Weber (53) verteilte gerade Flugblätter an die Passanten, als ihn der Antifa-Aktivist Jürgen Saalfrank ansprach und ihn mit den Worten «Hallo Eric, du alter Nazi» begrüsste.
So lautete zumindest die Darstellung des Angeklagten. Webers Schilderungen gingen indes weiter. Von einer Verfolgungsjagd war vor Gericht die Rede. Dreimal habe man ihn als «Nazischwein» bezeichnet. Er sei bedroht worden und habe sich vor seinem Angreifer verstecken müssen, erklärte Weber.
Wie das «Regionaljournal Basel» berichtet, erstattete Eric Weber nach dem Vorfall Anzeige – Saalfrank bekam eine Busse von 600 Franken aufgebrummt. Der jedoch akzeptierte den Strafbefehl nicht, weshalb sich gestern das Basler Strafgericht mit dem Fall beschäftigen musste.
«Nazi» als Tatsachenbehauptung
Für die Verteidigung war denn auch klar: Aufgrund zahlreicher Aktionen und Äusserungen in den letzten Jahren ist es unbestritten, dass Eric Weber nationalsozialistisches Gedankengut in sich trage.
Den Politrüpel als «Nazi» zu bezeichnen, sei deshalb eine Tatsachenbehauptung. Die Bezeichnung bedeute nicht, dass man Weber zugleich Sympathie für die Greueltaten des Dritten Reichs unterstelle.
Weber selbst wehrte sich gegen diese Darstellung. Die Bezeichnung «Nazischwein» sei beleidigend und ehrverletzend. Er möge ein rechtsextremer Politiker sein, doch Sympathien für den Nationalsozialismus hege er keineswegs.
Weber vermochte das Gericht mit dieser Darstellung jedoch nicht zu überzeugen. Dessen Präsident sprach im Urteil von einer sogenannten Mischwertung. Der Tatbestand der Ehrverletzung sei zwar gegeben, doch müsse Weber auch eine relative Nähe zum deutschen Nationalsozialismus attestiert werden. Damit ist es amtlich: Erich Weber darf als Nazi bezeichnet werden. (cat)
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