Dank BLICK stellt sich die Schule nicht mehr quer
Noel (10) bekommt einen Schulbus

Im Thurgau findet ein monatelanger Streit um den Schulweg von Noel (10) ein harmonisches Ende. Mutter Liliane Gundlach warf den Schulbehörden vor, ihren Sohn grossen Gefahren auszusetzen. Nun lenken die Verantwortlichen ein.
Publiziert: 16.12.2017 um 12:55 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:13 Uhr
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Liliane Gundlach (52) und Sohn Noel (10) kämpften für einen Schulbus – und bekommen ihn nun!
Foto: Marcel Sauder
Marco Latzer

Viertklässler Noel (10) muss mit seinem Velo von einem Hof in der ländlichen Gemeinde Märwil TG drei verschiedene Schulhäuser anfahren. Jedes liegt je zwei bis drei Kilometer von seinem Zuhause entfernt. Während der Sommermonate ist dies für den Buben eigentlich kein Problem – in der dunklen Jahreszeit ist es aber sehr gefährlich.

Denn: Seine Schulwege führen über einsame Wald- und Kieswege, die im Winter nicht geräumt werden. Oder alternativ über die als Raserstrecke berüchtigte Hauptstrasse. Immer wieder kommt es dort zu Unfällen. 2014 wurde in der Nähe von Noels Daheim gar eine Jugendliche (†15) überfahren und getötet. Auch sie war auf dem Weg zur Schule (BLICK berichtete).

Lange war keine Lösung in Sicht

Noels Mami Liliane Gundlach (52) fand mit den Behörden monatelang keine Lösung, zerstritt sich gar mit diesen. «Die Schule stellt sich absolut quer. Sie behauptet, der Schulweg sei Sache der Eltern.» Hintergrund: Gundlach ist alleinerziehend, berufstätig und hat nicht die Möglichkeit, den Buben mehrmals täglich zu chauffieren.

Die Schule stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Schulweg sei Sache der Eltern. Nun ist eine Lösung da: «Noel darf bis März den Schulbus benützen und kann auch mittags wieder nach Hause. Er wird sogar dort abgeholt, wo wir es vorgeschlagen haben!», freut sich Liliane Gundlach. Erst im Frühling muss der Bub also wieder aufs Velo umsatteln.

Entscheid basiert auf «Kulanz»

In einem Schreiben der Schule an die Mutter heisst es: «Der Entscheid basiert ausschliesslich auf Kulanz. Er begründet sich in keiner Weise auf der Länge und der Schwierigkeit des Schulweges.» Gundlach kann damit leben. «Hauptsache ist, dass Noel nicht mehr allein im Schnee auf einsamen Feldwegen unterwegs ist!»

Ganz ausgestanden ist die Geschichte aber noch nicht. Die Schule hat ein Verfahren zur Versetzung des Buben in eine andere Schulgemeinde angerissen. Als Begründung führen die Verantwortlichen die angeblich querulatorische Mutter des Buben ins Feld. «Das ist immer noch pendent. Wir haben diesbezüglich aber schon lange nichts mehr gehört», so Liliane Gundlach.

Wann ist ein Schulweg zumutbar?

Schulen stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass die Eltern für den Schulweg ihres Kindes zuständig seien. «Das stimmt aber nicht immer», sagt Schulweg-Experte Pascal Regli vom Fachverband Fussverkehr Schweiz. «Dieser Grundsatz bezieht sich einzig und alleine auf zumutbare Schulwege.»

Ob ein Schulweg zumutbar ist, hängt von mehreren Kriterien ab: Das Alter des Kindes, die Art des Schulweges (Topografie, Beleuchtung usw.) und Gefahrenfaktoren wie Verkehr oder gefährliche Kreuzungen spielen eine Rolle. «Jeder Fall ist für sich einzigartig. Es gibt deshalb keine allgemeine Praxis», so Regli.

Das gilt auch für zurückzulegende Distanzen. 1,5 Kilometer und 30 Minuten Laufzeit gelten in der Regel als zumutbar – wenn daheim eine halbstündige Mittagszeit eingelegt werden kann.

Wird der Schulweg als unzumutbar eingestuft, ist in der Regel die Schule für den Transport (mit)verantwortlich.

Schulen stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass die Eltern für den Schulweg ihres Kindes zuständig seien. «Das stimmt aber nicht immer», sagt Schulweg-Experte Pascal Regli vom Fachverband Fussverkehr Schweiz. «Dieser Grundsatz bezieht sich einzig und alleine auf zumutbare Schulwege.»

Ob ein Schulweg zumutbar ist, hängt von mehreren Kriterien ab: Das Alter des Kindes, die Art des Schulweges (Topografie, Beleuchtung usw.) und Gefahrenfaktoren wie Verkehr oder gefährliche Kreuzungen spielen eine Rolle. «Jeder Fall ist für sich einzigartig. Es gibt deshalb keine allgemeine Praxis», so Regli.

Das gilt auch für zurückzulegende Distanzen. 1,5 Kilometer und 30 Minuten Laufzeit gelten in der Regel als zumutbar – wenn daheim eine halbstündige Mittagszeit eingelegt werden kann.

Wird der Schulweg als unzumutbar eingestuft, ist in der Regel die Schule für den Transport (mit)verantwortlich.

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