Je nach Delikt 50 bis 200 Franken
Neu drohen Ordnungsbussen für Verstösse gegen Corona-Massnahmen

Widerhandlungen gegen einige Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus können ab dem heutigen Montag mit Ordnungsbussen geahndet werden. Je nach Delikt werden dabei zwischen 50 und 200 Franken fällig. So hatte es der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Publiziert: 01.02.2021 um 04:45 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2021 um 05:01 Uhr
Wer bestimmte Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus nicht einhält, kann ab Montag mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden.
Foto: Urs Flüeler

Mit einer Ordnungsbusse kann zum Beispiel gebüsst werden, wer im Zug oder im Bus, in Bahnhöfen und an Haltestellen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen die vorgeschriebene Schutzmaske nicht trägt.

Einen Bussenzettel kann die Polizei aber auch ausstellen, falls jemand an unzulässigen Anlässen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass durchführt.

Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse solle die Einhaltung der Coronavirus-Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten, hatte der Bundesrat am Mittwoch zum Entscheid geschrieben. Verzeigungen und Bussen nach Verstössen gegen Coronavirus-Schutzbestimmungen waren aber bereits bisher möglich gewesen. (SDA)

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