Dank Impfungen, Sommertemperaturen und wirksamen Schutzmassnahmen sind viele Corona-Einschränkungen mittlerweile aufgehoben worden. Doch vereinzelte Nachwirkungen hallen nach. Insbesondere die Justiz wühlt sich noch durch Covid-Überbleibsel. So musste sich das Bundesgericht mit einem expliziten Zürcher Fall rund um Corona befassen. Einem einschlägigen Klub bleibt das Nachsehen gegen die behördlichen Massnahmen.
Der Fall betrifft einen FKK- und Saunaklub in Schwerzenbach ZH, in dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Der Klub störte sich laut einem Bericht der NZZ daran, dass nicht nur Kontaktdaten von Kunden aufgenommen werden mussten. Die Daten mussten auch auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden.
Mehr als 15-minütige Unterschreitung des erforderlichen Abstands
Im Saunaklub komme es bei erotischen Dienstleistungen «allgemeinnotorisch (…) während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands», so das Urteil in pieksauberem Juristendeutsch. Aufgrund der Art der Aktivität sei der Klub daher verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Im Unterschied zu anderen «körpernahen Dienstleistungen», heisst es weiter, sei zudem davon auszugehen, dass «bei dieser Aktivität nicht alle Beteiligten eine Maske tragen oder dies jedenfalls nicht ohne weiteres kontrollierbar ist».
Dem Klub war offenbar unangenehm, amtliche Ausweise der Freier zu kontrollieren und sicherzustellen, dass ihre Telefonnummern auch stimmen. Die Richter haben dem Klub die Gerichtskosten von 3000 Franken aufgebrummt. (kes)