Chrampfen statt chatten
Handy-Verbot für Schweizer Bauarbeiter

Kein privates Handy mehr: Auf vielen Baustellen im Land gelten ab diesem Sommer neue Regeln. Betroffen davon sind aber nur die Lehrlinge.
Publiziert: 27.05.2017 um 09:29 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:50 Uhr
Bei der Büez gilt für Lehrlinge auf der Baustelle jetzt ein Handy-Verbot.

Ein privater Anruf hier, eine Whatsapp-Nachricht da: Am Arbeitsplatz ist die Ablenkung durch das Handy allgegenwärtig. Auf vielen Schweizer Baustellen soll damit aber Schluss sein. Jetzt gilt: Handy-Verbot beim Chrampfen!

«Viele haben sich dazu entschlossen, Handys und Smartphones bei Arbeitsbeginn einzuziehen und die Geräte in der Baubaracke zwischenzulagern»,  sagt Matthias Engel, Sprecher des Schweizerischen Baumeisterverbands, gegenüber der «Schweiz am Wochenende». Betroffen von der Massnahme sind aber nur die Lehrlinge auf dem Bau. Die Versuchung, SMS- und Whatsapp-Nachrichten während der Arbeitszeit zu beantworten, ist bei Jugendlichen am grössten», erklärt Engel die Massnahme.

Baustellen-Riese Implenia setzt Verbot durch

Zum Einsatz kommt das Handy-Verbot zum Beispiel beim Schweizer Baustellen-Riesen Implenia. Sprecher Reto Aregger sagt, man habe ebenfalls festgestellt, dass das Mobiltelefon auf der Baustelle unter anderem für private Zwecke zum Einsatz kommt. «Implenia ist es wichtig, dass sich ihre Mitarbeitenden auf ihre Arbeit konzentrieren, insbesondere auf der Baustelle, wo es bei Unachtsamkeit gefährlich werden kann.»

Den Sicherheits-Aspekt kann man auch bei der Schweizerischen Unfallversicherung Suva nachvollziehen. Die Forderung nach einem kompletten Handy-Verbot auf den Baustellen teilt man dort zwar nicht. Mediensprecher Serkan Isik sagt aber gegenüber der «Schweiz am Wochenende»: «Einige Baubetriebe lassen die private Handynutzung nur während den Pausenzeiten zu. Für unsere Sicherheitsspezialisten ist dies eine gute und für alle verträgliche Lösung.»

Übrigens: Die angeordnete Handy-Verbannung ist gemäss Schweizer Arbeitsrecht legal. In Notfällen kann ein Arbeitnehmer aber darauf beharren, sein Handy auch am Arbeitsplatz benutzen zu dürfen. (cat)

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