Bussen-Wahnsinn in Liechtenstein
«Dieses Trottoir kostete uns 250 Franken»

Auf der Fahrt durchs Fürstentum wird Alfred Keller (60) aus Benken SG gebüsst. Er muss sofort zahlen – und zwar viel mehr als ein Einheimischer. Im droht sogar ein Gerichtsverfahren.
Publiziert: 01.12.2016 um 20:31 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:00 Uhr
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Rita (54) und Alfred Keller (60) mit ihrer Busse im Fürstentum Liechtenstein.
Foto: Joseph Khakshouri
Marlene Kovacs

Eigentlich wollten sich Rita (54) und Alfred (60) Keller aus Benken SG einen schönen Tag in Österreich machen. Doch die Liechtensteiner Polizei machte ihnen einen Strich durch die Rechnung. Am Ende waren 250 Franken fällig.

Rückblick: Ein Novembermorgen gegen 10.30 Uhr. Das Ehepaar ist in seinem Toyota unterwegs. Am Steuer sitzt Maurer Alfred Keller. Nach einer Baustelle in Bendern (FL) bildet sich eine Kolonne. «Als der Fahrer vor mir links abbiegen wollte, fuhr ich bei einer Einfahrt mit den rechten Rädern aufs Trottoir, um vorbeizukommen», sagt Alfred Keller.

Fahrt über Trottoir wegen Linksabbieger

250 Meter weiter wird er von der Liechtensteiner Polizei angehalten. «Der Polizist fragte direkt, ob wir im Fürstentum arbeiteten oder Verwandte hätten. Mein Vergehen hätte dann nämlich nur 40 Franken gekostet», sagt Alfred Keller. «Weil wir aber Schweizer seien und keinen Bezug zu Liechtenstein hätten, koste es 250 Franken, und ein Gerichtsverfahren würde folgen. So eine Frechheit!»

Rita Keller weiter: «Die Polizisten waren wirklich schweizerfeindlich. Damit hätten wir nie gerechnet. Denn für mich gehört Liechtenstein irgendwie zur Schweiz. Sie haben sogar die gleiche Währung.»

Schweizer müssen Strafsicherstellung zahlen 

Tatsächlich müssen Ausländer meist sofort zahlen. Zwar werden auch Liechtensteiner beim Befahren des Trottoirs angezeigt. Aber: «Hat der ausländische Fahrzeuglenker keinen Bezug nach Liechtenstein, wird eine Strafsicherstellung durch den zuständigen Journalrichter verfügt. Die Strafe wird sozusagen vorbezahlt», erklärt die Landespolizei Liechtenstein. Und weiter: «Sollte der zuständige Richter entscheiden, dass die Strafsicherstellung zu hoch oder zu niedrig ist, so wird der Fehlbetrag entweder rückentschädigt oder andernfalls eingefordert.»

Keller zahlt noch vor Ort

Mehr zahlen müssten Schweizer aber nicht. «Sollte unser Mitarbeiter diese Auskunft dem Fahrzeuglenker tatsächlich so gegeben haben oder ob es sich anderweitig um ein Missverständnis handelt, so entschuldigen wir uns hierfür», heisst es von der Landespolizei weiter.

Alfred Keller beglich die 250 Franken noch vor Ort: «Es blieb mir nichts anderes übrig. Sonst hätten sie vielleicht noch mein Auto beschlagnahmt. Aber um Liechtenstein machen wir in Zukunft lieber einen Bogen.»

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