Es sei unklar, wie sich die neun Personen überhaupt an der Besetzung beteiligt haben sollen, wie der Richter am Mittwoch bei der Urteilseröffnung sagte. Zwei Personen, die sich bei der Räumung auf Plattformen in den Bäumen befanden, wurden wegen Nichtbefolgen einer polizeilichen Anweisung verurteilt.
Hauptsächlich verhandelt wurde der Vorwurf der Gehilfenschaft zur Übertretung des Waldgesetzes. Dafür waren die Aktivistinnen und Aktivisten vom Statthalteramt noch mit Bussen von 750 bis 1000 Franken belegt worden.
Die Beschuldigten tauchten nicht vor Gericht auf, da sie nicht aussagen wollten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Parallel laufen Einsprachen beim Verwaltungsgericht. Dort klagen Aktivisten gegen Kosten, die ihnen für den Polizeieinsatz auferlegt wurden. Das Kollektiv «Wald statt Schutt» besetzte den Wald im April 2023, um gegen den geplanten Ausbau einer Deponie zu protestieren.