Bundesverwaltungsgericht
Zollverwaltung durfte Bilder aus dem Hotel Dolder beschlagnahmen

Die Beschlagnahme von Kunstobjekten im Hotel Dolder in Zürich und an anderen Orten durch die Zollkreisdirektion war rechtens. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Milliardärs und Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen.
Publiziert: 18.09.2018 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2018 um 12:07 Uhr
Die Zollkreisdirektion ist korrekt vorgegangen, als sie 2017 Kunstobjekte im Hotel Dolder in Zürich beschlagnahmte. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI

Die Zollkreisdirektion hatte im März vergangenen Jahres unter anderem im Dolder-Hotel Werke abgehängt und mitgenommen. Zum Teil wurde dem Eigentümer auch nur verboten, gewisse Objekte zu verkaufen oder sonst über sie zu verfügen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass die Zollkreisdirektion die Werke als Pfandrecht beschlagnahmen durfte, weil die Bezahlung der von Schwarzenbach geschuldeten Nachsteuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet sei. Das Gericht führt in seinen Erwägungen zudem aus, dass die Massnahme verhältnismässig war.

Die Beschlagnahme steht im Zusammenhang mit Kunstgegenständen, die Schwarzenbach unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt haben soll.

Das Bezirksgericht Bülach hat den Hotelier im Mai deshalb wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt. Zudem muss er Mehrwertsteuern von über zehn Millionen Franken nachzahlen.

Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig. Schwarzenbach hat es ans Obergericht Zürich weitergezogen. Auch vor dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht sind weitere Fälle im Zusammenhang mit den importierten Kunstwerken pendent. (Urteile A-1742/2018, A-1751/2018 und A-2237/2018 vom 07.09.2018)

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