Das Projekt trägt den Namen «Verbrauchssteuerplattform» (VSP) und wurde von der Zollverwaltung, der Alkoholverwaltung und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Auftrag gegeben. Mit Blick auf die geplante Revision der Alkoholgesetzgebung sollte eine Plattform für alle Verbrauchssteuern geschaffen werden.
Gestartet wurde das Projekt Januar 2014 mit einem Budget von 13,5 Millionen Franken. Im Mai 2015 wurde es in Absprache mit dem Finanzdepartement sistiert - noch vor Abschluss der Konzeptionsphase. Bis dahin waren Kosten von knapp 4 Millionen Franken aufgelaufen. Ob diese abschrieben werden müssten, hänge davon ab, ob die Ergebnisse weiterverwendet werden könnten, schreibt die Finanzkontrolle.
Sie unterstützt den Entscheid, das Projekt zu sistieren. Allerdings ist sie der Ansicht, dass VSP rückblickend betrachtet zu schnell angegangen wurde. Trotz unklarer gesetzlicher und damit auch organisatorischer Grundlagen seien die Arbeiten vorangetrieben worden.
Die gesetzliche Grundlage wäre das revidierte Alkoholgesetz, das sich seit drei Jahren in der parlamentarischen Beratung befindet. Der Ausgang ist ungewiss: Dem Gesetz droht der Absturz. Das habe unklare Anforderungen an die Informatiksysteme zur Folge, hält die EFK fest.
Noch während der Konzeptionsphase liessen die Zollverwaltung, die Alkoholverwaltung und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation das Projekt durch eine externe Expertin begutachten. Die Prüfung zeigte, dass die budgetierten Mittel von 13,5 Millionen Franken nicht ausreichen würden. Laut der Expertin war mit Gesamtkosten von rund 38 Millionen Franken zu rechnen.
Die betroffenen Bundesämter und das Finanzdepartement nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die EFK die Sistierung als richtigen Schritt einstuft, wie sie in ihrer Stellungnahme festhalten. Sie verteidigen jedoch, dass die Arbeiten vorangetrieben worden waren.
Die Plattform hätte nach Verabschiedung der neuen Alkoholgesetzgebung umgehend starten sollen, geben sie zu bedenken. Sie hätten nicht voraussehen können, dass die parlamentarischen Beratungen so lange dauern und zu fundamental anderen fachlichen und technischen Umsetzungen führen würden. Die Bundesämter betonen weiter, die getätigten Ausgaben seien nicht verloren.
Falls die Totalrevision der Alkoholgesetzgebung scheitert, könnte die geplante Liberalisierung des Ethanolmarktes mit einer Teilrevision umgesetzt werden. Geplant war im Rahmen der Totalrevision, dass die Alcosuisse - das Profitcenter der Alkoholverwaltung - ausgegliedert und privatisiert wird. Der verbleibende Teil sollte in die Zollverwaltung integriert werden.
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