Bundesverwaltung
Bund soll Ausgaben für externe Berater senken

Der Ständerat hat sich am Montag mit dem Bundespersonal befasst. Auf einer fixen Obergrenze beharrt er zwar nicht. Er machte aber deutlich, dass die Kosten nicht steigen sollten. Zudem soll der Bund die Ausgaben für externe Berater senken.
Publiziert: 17.09.2018 um 18:29 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2018 um 18:43 Uhr
Das Parlament verlangt, dass der Bund die Ausgaben für die externen Berater senkt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Parlament hatte den Bundesrat 2015 beauftragt, den Personalbestand auf dem Niveau desselben Jahres einzufrieren, nämlich bei 35'000 Vollzeitstellen. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Motion zu.

Der Ständerat hat sich nun mit 24 zu 19 Stimmen dafür ausgesprochen, den Vorstoss abzuschreiben - gegen den Willen seiner Kommission. Die Mehrheit betrachtete die Forderung als erfüllt. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.

Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die Steuerung über Kosten sei sinnvoller als eine Steuerung über Köpfe. Zudem sei die Obergrenze faktisch eingehalten worden in den letzten Jahren. Seit 2015 gebe es kein eigentliches Wachstum mehr, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Die Aufgaben nähmen laufend zu. Um sie zu bewältigen, seien jedes Jahr etwa 150 neue Stellen nötig. Diese müssten anderswo eingespart werden. Jährlich gebe es einen Effizienzgewinn von etwa zwei Prozent, das sei mit der Privatwirtschaft durchaus vergleichbar. Das Bundespersonal komme manchmal schlecht weg, stellte der oberste Personalchef fest. Zu Unrecht: «Wir haben hervorragende Leute in der Bundesverwaltung.»

Thema waren auch die externen Berater. Der Bund soll die Ausgaben für diese senken. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 29 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, aber den Text abgeschwächt.

Die Motion von Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) verlangt, dass die Ausgaben in den nächsten fünf Jahren jährlich um 8 Prozent reduziert werden. Der Ständerat will verlangen, dass sie in den nächsten drei Jahren jährlich um 4 Prozent gesenkt werden. Zudem beschloss er einen Richtwert: Die Ausgaben für die externen Berater sollen in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen. Die abgeänderte Motion geht zurück an den Nationalrat.

Weiter sollen die Bundesangestellten nach dem Willen des Ständerates künftig einen angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die Bundeskasse abführen müssen. Der Nationalrat hatte dies für alle Entschädigungen verlangen wollen. Über den vom Ständerat abgeänderten Text der Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) muss er noch befinden.

Zur Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen. Als Beispiel nannte Keller in seinem Vorstoss die Entschädigungen, die der Direktor des Bundesamtes für Sport als Arbeitgebervertreter bei der Pensionskasse Publica erhalte.

Erledigt ist eine Motion aus dem Nationalrat, welche die Streichung einer Bestimmung im Bundespersonalgesetz verlangte: Ob und unter welchen Voraussetzungen die Angestellten einen Teuerungsausgleich erhalten, sollte nicht mehr gesetzlich geregelt sein. Der Ständerat verwarf das mit 35 zu 6 Stimmen, gegen den Willen seiner Kommission.

Heute sieht das Gesetz vor, dass der Bundesrat einen angemessenen Teuerungsausgleich ausrichtet - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Bundes sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die Befürworter einer Änderung monierten, das führe zu einem automatischen Teuerungsausgleich. Die Gegner und der Bundesrat bestritten das. Zudem entscheide am Ende das Parlament im Rahmen der Budgetdebatte, argumentierten sie. «Haben Sie Angst vor sich selbst?», fragte Maurer.

Ebenfalls abgelehnt hat der Ständerat zwei Motionen der SVP-Fraktion. Diese forderte zum einen, dass die Löhne und Sozialleistungen der Bundesverwaltung an die Privatwirtschaft angeglichen werden. Zu anderen verlangte sie eine Überarbeitung des Leistungslohnsystems.

Peter Föhn (SVP/SZ) stellte fest, in der Schweiz stagnierten die Reallöhne. Nur die Bundesangestellten könnten praktisch jedes Jahr mit einer Lohnerhöhung rechnen. Dabei hätten sie schon das Privileg einer hohen Arbeitsplatzsicherheit. Für faul halte er die Bundesangestellten nicht, stellte Föhn klar. Nach seinem Geschmack seien sie eher zu aktiv.

Maurer plädierte für punktuelle Anpassungen statt Gesetzesänderungen. Er warnte, dass eine Anpassung an die Privatwirtschaft im oberen Bereich zu steigenden Löhnen führen könnte. Der Bund zahle zwar gut, sagte er. Manche Bundesangestellte könnten in der Privatwirtschaft aber «locker das Doppelte» verdienen.

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