Der Italiener S. (30) gilt als eine zentrale Figur in der Winterthurer IS-Zelle: Er nannte sich Emir, vertickte Anabolika und war Respektsperson in der An’Nur-Moschee.
Seit Februar sitzt er in Haft, die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn: Er soll als Dschihad-Kämpfer in Syrien gewesen sein und auch in der Schweiz für den IS geworben haben (BLICK berichtete).
Neuer Zeuge in petto
Aus dem Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft nun einen belastenden Zeugen in petto hat. Sie erhielt im August mit Hilfe eines Rechtshilfegesuchs das Einvernahmeprotokoll mit dem besagten Zeugen. Der inhaftierte Winterthurer wurde gemäss dem Beschluss des Bundesstrafgerichts noch nicht damit konfrontiert.
Die Bundesanwaltschaft will den Zeugen selbst noch befragen. Sie hat deshalb beantragt, dass die entsprechenden Akten S. vorerst nicht bekannt gegeben werden, damit die Identität der Person geheim bleibt.
Verlängerung der Untersuchungshaft
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat dieses Anliegen gutgeheissen, und die Verlängerung der Untersuchungshaft aufgrund der restlichen Akten gewährt.
Es hält fest, dass nach wie vor ein dringender Tatverdacht gegen den Italiener besteht. Dem Mann wird vorgeworfen, in Syrien für den IS im Einsatz gewesen zu sein. Die Äusserungen des Winterthurers, dass er in Syrien nur Hilfsgüter verteilt habe, bezeichnet das Bundesstrafgericht als Schutzbehauptung.
Er wollte andere Personen warnen
Zwar seien gemäss Gericht seit Ende Juni keine weiteren Verdachtsmomente gegen S. hinzu gekommen. Dennoch bestehe aufgrund der Verdunkelungsgefahr weiterhin ein hinreichender Haftgrund.
Aus dem Beschluss der Beschwerdekammer geht hervor, dass der zum Islam-Konvertit versuchte, mit der Hilfe anderer Häftlinge Botschaften aus der Untersuchungshaft hinauszubringen und zu empfangen.
Das Gericht geht deshalb davon aus, dass der Beschuldigte ein grosses Interesse daran habe, weitere mutmassliche Personen zu warnen oder zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Angeklagter soll für den Krieg rekrutiert haben
Dem Winterthurer wird nicht nur vorgeworfen, selbst im Kriegsgebiet in Syrien gewesen zu sein. Er soll in seinem Kampfsportverein in Winterthur auch weitere Personen für den IS rekrutiert haben, die nach Syrien reisten.
Zudem war S. ein Bekannter jenes Geschwisterpaars, das Ende 2014 vom Vater vermisst gemeldet wurde. Es war daraufhin festgestellt worden, dass es zunächst in die Türkei und anschliessend in den Irak gereist war. (SDA/kra)
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