Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete ihre Untersuchung Ende August 2014. Sieben Opfer hatten Strafanzeige gegen Kosiah eingereicht. Am darauf folgenden 10. November wurde dieser in Bern festgenommen. Dort lebte er bereits seit mehreren Jahren.
Die Untersuchungshaft wurde immer wieder verlängert und nach der Erhebung der Anklage im März vergangenen Jahres in eine Sicherheitshaft umgewandelt.
Der heute 45 Jahre alte Kosiah muss sich wegen diverser Verstösse gegen das Kriegsvölkerrecht verantworten. Die in der Anklage erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit zwischen März 1993 und Ende 1995, als Kosiah Kommandant der Rebellenmiliz Ulimo (United Liberation Movement of Liberia for Democracy) war.
So soll er die Tötung und Ermordung von Zivilisten und Soldaten ausserhalb des Gefechts angeordnet und selbst begangen haben. In der Anklageschrift wird ihm ausserdem vorgeworfen, das Herz eines getöteten Zivilisten gegessen und eine Zivilistin vergewaltigt zu haben.
Die BA beschuldigt Kosiah zudem, die unmenschliche Behandlung von Zivilisten angeordnet und einen Kindersoldaten rekrutiert und eingesetzt zu haben. Zivilisten sollen zudem gezwungen worden sein, Güter und Munition zu transportieren.
Gemäss Anklage war Kosiah Teil des «staff» der Ulimo, zu dem die Kader der Miliz - die «big men» - gehörten. Er kommandierte die Gruppe «Zebra», die im an Guinea und Sierra Leone grenzenden Landesteil Lofa im Nordosten aktiv war.
Die BA führt in der Anklageschrift aus, wie Zivilisten von den Milizangehörigen malträtiert und gezwungen wurden, zu gehorchen. Der von Kosiah rekrutierte Kindersoldat folgte dem Kommandanten, weil er befürchtete, seine Schwester werde sonst vergewaltigt, sein Bruder getötet oder er zum Lastentragen gezwungen.
Die BA geht auch auf eine brutale Foltermethode ein, die von der Gruppe «Zebra» während des bewaffneten Konflikts angewandt wurde.
Ursprünglich war der Prozess gegen Kosiah auf April angesetzt worden. Vorgesehen war, 14 Personen - Privatkläger und Zeugen - aus Liberia in die Schweiz einzufliegen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hauptverhandlung auf Mitte August verschoben.
In der Zwischenzeit versuchte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts, eine Befragung der genannten Personen mittels Videoübertragung zu organisieren. Dafür ersuchte sie um die Bewilligung der liberianischen Behörden und die Zusammenarbeit mit einem Land, das in Liberia über eine diplomatische Vertretung verfügt.
Aufgrund verschiedener Schwierigkeiten entschied das Bundesstrafgericht, den Prozess aufzuteilen. Zunächst wird der Angeklagte befragt. Die Privatkläger und Zeugen sollen in einer zweiten Phase angehört werden. Je nach Situation, werden sie per Videoschaltung befragt oder in die Schweiz eingeladen.
Der von 1989 bis 1996 und von 1999 bis 2003 dauernde Bürgerkrieg in Liberia forderte rund 300'000 Todesopfer und Millionen von Vertriebenen. Land und Infrastruktur wurden damals fast gänzlich zerstört. Den an den Kämpfen beteiligten Personen werden grausame Tötungen, Gräueltaten, Verstümmelungen, Vergewaltigungen und Kannibalismus vorgeworfen.
Die Ulimo kämpfte im ersten Bürgerkrieg gegen die von Präsident Charles Taylor angeführte NPFL (National Patriotic Front of Liberia). Beide Seiten versuchten die Herrschaft über die Gebiete Lofa und Bomi zu gewinnen, und damit über die Diamantenminen. (Fall SK.2019.17)
(SDA)
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