Damit kommt das Urteil dem von der Bundesanwaltschaft (BA) geforderten Strafmass von rund vier Jahren nahe. Der verurteilte 61-jährige, im bernischen Lengnau wohnhafte Mann, war gemäss Anklage ein aktives Mitglied der 'Ndrangheta.
Dabei soll er eine wichtige Rolle in der Zelle von Giussano in der Lombardei gespielt haben. Auch soll der Italiener Verbindungen zu Clans im Piemont und in Kalabrien gehabt haben. Für die Mafia hat der Mann auch Waffen in der Schweiz gekauft und diese nach Italien gefahren.
Freigesprochen hat das Bundesstrafgericht den 61-Jährigen vom Vorwurf der falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege. Zu keiner Verurteilung kommt es zudem beim Vorwurf, dass der Italiener bei blutigen Aktionen in den Jahren 2003 und 2004 in Turin teilgenommen habe. (Urteil SK. 2018.3 vom 27.11.2018)