Die Staatsanwältin des Bundes, Juliette Noto, versuchte in ihrem Plädoyer mit zahlreichen Beispielen aus Internet-Videos aufzuzeigen, dass der interviewte Abdallah Al-Muhaysini ein führendes Mitglied der Al-Kaida ist. In den vom Angeklagten Naim Cherni gemachten Filmen wird gemäss Bundesanwaltschaft Al-Muhaysini eine Plattform geboten, um Propaganda zu betreiben.
Von einem journalistischen Werk könne nicht die Rede sein, betonte Noto. So schaue Al-Muhaysini während des Interviews auch direkt in die Kamera. Dabei wende er sich an die jungen Muslime der Welt. Er fordere sie verschleiert auf, in den Dschihad zu ziehen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Angeklagten mit der Produktion, dem Bewerben und der Publikation zweier Videos einen Verstoss gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes vor. Es betrifft das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
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