Bundesstrafgericht
Bundesanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen für IZRS-Mitglieder

Die Bundesanwaltschaft hat für die drei IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho je eine bedingte Feiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert. Sie geht bei allen von einem mittleren Verschulden aus.
Publiziert: 16.05.2018 um 17:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:30 Uhr
IZRS-Präsident Nicolas Blancho (rechts), der Medienverantwortliche Qaasim Illi (Mitte) und Kulturproduzent Naim Cherni (links) vor Prozessbeginn am Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Staatsanwältin des Bundes, Juliette Noto, versuchte in ihrem Plädoyer mit zahlreichen Beispielen aus Internet-Videos aufzuzeigen, dass der interviewte Abdallah Al-Muhaysini ein führendes Mitglied der Al-Kaida ist. In den vom Angeklagten Naim Cherni gemachten Filmen wird gemäss Bundesanwaltschaft Al-Muhaysini eine Plattform geboten, um Propaganda zu betreiben.

Von einem journalistischen Werk könne nicht die Rede sein, betonte Noto. So schaue Al-Muhaysini während des Interviews auch direkt in die Kamera. Dabei wende er sich an die jungen Muslime der Welt. Er fordere sie verschleiert auf, in den Dschihad zu ziehen.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Angeklagten mit der Produktion, dem Bewerben und der Publikation zweier Videos einen Verstoss gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes vor. Es betrifft das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.

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