Internationale Fernbusse dürfen Passagiere nicht innerhalb der Schweiz von einem Ort zum anderen befördern. Verstösse gegen das sogenannte Kabotageverbot seien aber schwierig nachzuweisen, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Das Thema beschäftigt die Politik: 48 Nationalrätinnen und Nationalräte haben die Interpellation von Ulrich Giezendanner (63, SVP/AG) mitunterzeichnet.
Internationale Fernbusse holen Fahrgäste beispielsweise in Zürich ab, um nach Köln zu fahren, wie Giezendanner festhält. Der zweite Ladeort ist Basel. Weil der Fahrpreis von Zürich nach Köln günstiger ist als ein Bahnbillett von Zürich nach Basel, bezahlen manche Passagiere den Preis nach Köln, steigen aber in Basel aus.
BLICK machte kürzlich den Test. Und tatsächlich, auf der neuen Flixbus-Linie Konstanz (D) nach Lyon (F) (Kostenpunkt: nur 19.50 Franken) konnte unser Reporter ungehindert von Zürich nach Genf fahren.
Nur wenige Anzeigen
Giezendanner erkundigte sich, wer für die Kontrolle zuständig sei, ob bereits Verstösse festgestellt worden seien und wer gebüsst werde. Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort, es liege eine geringe Zahl Anzeigen vor. Verstösse seien in der Regel schwierig nachzuweisen, weshalb sich die Untersuchungen sehr zeit- und personalaufwändig gestalteten.
Adressaten des Kabotageverbots seien grundsätzlich die Strassentransportunternehmen. Wer zur Verantwortung gezogen werden könne, müsse im Einzelfall betrachtet werden. Es könne der Fahrzeughalter sein, aber auch ein Carunternehmen, welches das Fahrzeug miete. Passagiere dagegen könnten nicht gebüsst werden.
Regelmässige Kontrollen
An den Haltestellen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs führen die kantonalen Polizeibehörden gemäss dem Bundesrat regelmässig Kontrollen durch. Bei Verdachtsfällen würden ausserdem spezifische Kontrollen im Auftrag des Bundesamts für Verkehr durchgeführt.
Für die generelle Durchsetzung des Kabotageverbots sind auf Bundesebene das Bundesamt für Verkehr und die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig. Das Verbot ist im Landesverkehrsabkommen mit der EU verankert. Es dient dem Schutz inländischer Transporteure.
Im Oktober war bekannt geworden, dass der deutsche Fernbusanbieter Flixbus in der Schweiz ein Verfahren am Hals hat, weil Passagiere das Angebot innerhalb der Schweiz genutzt haben sollen (BLICK berichtete). (SDA/gr)